ikr: Regierung beschliesst Änderung der Verkehrsregelnverordnung und Weisung betreffend die Feststellung der Fahrunfähigkeit im Strassenverkehr
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 9. Juni 2015 die Abänderung der Verkehrsregelnverordnung (VRV) gemeinsam mit dem Weisungsentwurf betreffend die Feststellung der Fahrunfähigkeit im Strassenverkehr genehmigt. Die Weisung betreffend die Feststellung der Fahrunfähigkeit im Strassenverkehr trat in der Schweiz am 1. Januar 2015 in Kraft. Die entsprechende Liechtensteiner Weisung stützt sich auf die Weisung des Schweizer Bundesamts für Strassen (ASTRA) und wurde an die liechtensteinischen Bedürfnisse angepasst.
Mit der gegenständlichen Änderung der VRV sollen die Vorgaben der Durchführungsrichtlinie 2014/37/EU zur Änderung der Richtlinie 91/671/EWG über die Gurtenanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung von Kinderrückhalteeinrichtungen in Kraftfahrzeugen in das liechtensteinische Recht übernommen werden.
Zusätzlich werden in der abgeänderten Fassung der VRV neu Grenzwerte für Betäubungsmittel definiert. Die bisherige Regelung war strenger als die der Schweiz und ging davon aus, dass bereits beim blossen Nachweis eines Betäubungsmittels im Blut - unabhängig vom festgestellten Wert - von Gesetzes wegen die Fahrunfähigkeit feststeht. Die in Liechtenstein nun neu eingeführten Grenzwerte sind an jene der Schweiz angepasst.
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