ikr: Umsetzung einer Richtlinie zum Konsumentenschutz
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 30. Juni 2015 die Stellungnahme an den Landtag zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Konsumentenschutzgesetzes und weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen verabschiedet. Der Landtag hatte diese Änderungen in der Juni-Sitzung in erster Lesung beraten (siehe Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag Nr. 37/2015). Die Gesetzesänderungen sind notwendig, da Liechtenstein verpflichtet ist, die Richtlinie 2011/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher in liechtensteinisches Recht zu übernehmen.
Die Stellungnahme der Regierung beantwortet verschiedene Fragen der Landtagsabgeordneten, soweit diese im Zuge der ersten Behandlung im Landtag nicht oder nicht abschliessend beantwortet werden konnten. Sie erläutert unter anderem Fragen bezüglich des Rücktrittsrechts bei Verbraucherverträgen sowie betreffend die Bemessung von Bussen, wenn sich ein Unternehmer nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält.
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