ikr: Angepasster Verordnungsentwurf zugestellt - KVG und TARMED per 1. Januar 2017
Vaduz (ots/ikr) -
An der Aussprache zwischen dem Regierungschef und dem Gesundheitsminister sowie der Ärztekammer von vergangener Woche wurde vereinbart, dass der Ärztekammer ein überarbeiteter Entwurf der Verordnung zum Krankenversicherungsgesetz zur Stellungnahme übermittelt wird. Die von der Ärztekammer kritisierten Aspekte wurden vom Ministerium für Gesellschaft nochmals geprüft, der Verordnungsentwurf wurde entsprechend angepasst und heute der Ärztekammer zur Stellungnahme bis Mittwoch abend übermittelt. Die Anpassungen betreffen Regelungen bezüglich der Bedarfsplanung, insbesondere bezüglich des Inhalts der Verträge zwischen Ärzten und dem Krankenkassenverband. Damit soll ein klares Zeichen gesetzt werden, dass die Regierung an einer sachlichen und zielführenden Lösung des Konflikts interessiert ist. Die KVG-Revision steht dabei nicht zur Disposition.
Transparenz
Das Ministerium für Gesellschaft wird den Entwurf der Verordnung auf der Homepage der Regierung veröffentlichen. Damit soll gegenüber interessierten Kreisen und der Öffentlichkeit Transparenz geschaffen werden. Das ist eine ungewöhnliche Massnahme, insbesondere da es sich um einen Entwurf handelt, welcher bisher weder in der Regierung inhaltlich behandelt noch von dieser verabschiedet wurde.
KVG-Revision und Tarmed per 1. Januar 2017 in Kraft
Unabhängig von den Vorgängen bezüglich der Verordnung wird das revidierte Krankenversicherungsgesetz und mit ihm auch die Einführung des Schweizer Tarifsystems Tarmed per 1. Januar 2017 in Kraft treten. Gemäss Aussendung der Ärztekammer und klaren Aussagen an der einleitend erwähnten Aussprache stellen sowohl der Tarmed als auch ein Taxpunktwert auf dem Niveau der Ostschweiz für die Ärztekammer kein Problem dar. Im Entwurf der Verordnung ist daher der Taxpunktwert auf CHF 0.83 festgesetzt. Das entspricht dem Wert der angrenzenden Schweizer Kantone. Das Ministerium erwartet, dass sich die Ärztekammer vorbehaltlos zum Tarmed bekennt und sicherstellt, dass alle Ärzte ab dem Jahreswechsel mit diesem Tarifsystem abrechnen. Die Abrechnung nach Tarmed entspricht dem erklärten Willen des Landtags und des Volkes.
Versorgung sichergestellt
Das Ministerium hat zusammen mit dem Krankenkassenverband die nötigen Massnahmen zur Sicherstellung der Versorgung getroffen und ist dafür besorgt, dass die Patienten nicht die leidtragenden in diesem Streit sind. Das Ministerium rät den Patienten, sich keine Gedanken um die Bezahlung der Rechnungen zu machen und sich bei Fragen an die Krankenkasse zu wenden. Dieser Tarifstreit soll zwischen dem Krankenkassenverband und der Ärztekammer, nötigenfalls unter Beteiligung des Ministeriums, ausgetragen werden.
Downloadlink:
http://www.regierung.li/gesellschaft (unter Downloads, Gesundheit)
Kontakt:
Ministerium für Gesellschaft
Sandro D'Elia, Generalsekretär
T +423 236 60 10