Alle Storys
Folgen
Keine Story von Fürstentum Liechtenstein mehr verpassen.

Fürstentum Liechtenstein

Stärkere Einbindung von Aktionären - Stellungnahme der Regierung verabschiedet

Vaduz (ots)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 23. März 2021 die Stellungnahme zur Beantwortung von Fragen verabschiedet, die anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts sowie des Bankengesetzes aufgeworfen worden sind.

Mit den neuen Bestimmungen wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, welche die langfristige Mitwirkung der Aktionäre von im EWR börsenkotierten Aktiengesellschaften zum Ziel hat. Die EU-Richtlinie zielt darauf ab, ein attraktives Umfeld für Aktionäre zu schaffen und ihre nachhaltige Mitwirkung in börsenkotierten Aktiengesellschaften zu fördern. Mit der Umsetzung der Richtlinie wird die Transparenz erhöht und die Einflussnahme der Aktionäre auf bestimmte Vorgänge der Gesellschaft verstärkt.

In der Stellungnahme werden Fragen beantwortet, welche im Landtag anlässlich der ersten Lesung der Vorlage im November 2020 gestellt wurden. Diese betrafen die Definition von Intermediären, das Bankgeheimnis in Zusammenhang mit der Offenlegung der Identität von Aktionären sowie die Anwendbarkeit der neuen Bestimmungen auf Stimmrechtsberater mit Sitz in einem Drittstaat.

Pressekontakt:

Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Generalsekretariat
Tel. +423 236 60 08

Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
  • 23.03.2021 – 15:06

    Weitere vorsichtige Lockerungsschritte und Ausbau der Teststrategie

    Vaduz (ots) - Nachdem in Liechtenstein seit dem 1. März 2021 Veranstaltungen sowie Menschenansammlungen im öffentlichen Raum mit bis zu zehn Personen wieder möglich sind und Einrichtungen in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport öffnen durften, ist nun eine weitere Erleichterung vorgesehen. Ab dem 29. März 2021 sollen im Freien wieder ...

  • 23.03.2021 – 14:49

    Regierung genehmigt die Abänderung der Verkehrszulassungsverordnung (VZV)

    Vaduz (ots) - Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 23. März 2021 die Verordnung über die Abänderung Verkehrszulassungsverordnung (VZV) genehmigt. Die Verordnungsänderung dient u.a. der Senkung des Mindesthubraums der Prüfungsfahrzeuge der Motorradkategorien A, A2 und A1 um jeweils 5cm3 (Motorradkatgeorie A von 600 cm3 auf 595 cm3, Motorradkatgeorie A2 ...