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Fürstentum Liechtenstein

EU/EWR Covid-Testzertifikate werden zeitnah ausgestellt

Vaduz (ots)

Nachdem seit dem 23. Juni 2021 Impf- und Genesungszertifikate erstellt und den betroffenen Personen digital und per Post in Papierform zugestellt werden, werden seit dem 1. Juli auch EU/EWR Covid-Testzertifikate erstellt. Diese Zertifikate werden digital in der jeweiligen registrierten eID.li-App angezeigt. Die Testbefunde werden zusätzlich zum bisherigen Befundblatt als EU/EWR Covid-Testzertifikat im PDF-Format zum Maildownload zur Verfügung gestellt.

Die spezielle Herausforderung bei der Realisierung der EU/EWR Covid-Testzertifikate war der Anspruch auf eine sehr schnelle Zustellung. Wenn jemand keine eID.li-App registriert hat, dann ist die Zustellung auf dem Postweg zu langsam. Die Testzertifikate haben dafür eine zu kurze Gültigkeitsdauer.

Bei Tests, die in der Teststrasse in der Marktplatzgarage in Vaduz durchgeführt werden, erstellt das Labor selbst direkt nach der Analyse die EU/EWR Covid-Testzertifikate. Diese werden in der jeweiligen eID.li-App - falls vorhanden - angezeigt. Ebenfalls werden direkt im Labor die EU/EWR Covid-Testzertifikate als PDF-Dokument generiert und den getesteten Personen über ihre Mailadresse als Download zur Verfügung gestellt. Ab diesem Punkt entspricht das Vorgehen dem bisherigen. Die getestete Person erhält einen Link um ihr Befundblatt und neu auch ihr EU/EWR Covid-Testzertifikat herunterzuladen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass alle Personen beim Anmelden in der Teststrasse eine gültige Mailadresse angeben. Das ist grundsätzlich jetzt schon der Fall. Für Kinder soll die Mailadresse eines Elternteils angegeben werden. Weil neu ein behördliches Zertifikat ausgestellt wird, ist es für die Personenidentifikation sowie zudem für die Prüfung der korrekten Namensschreibweise ebenso wichtig, dass alle Personen einen Lichtbildausweis dabeihaben. Das kann ein Pass sein, eine ID, oder auch ein Aufenthaltsausweis. Personennamen auf dem EU/EWR Covid-Zertifikat müssen z.B. bei einem Grenzübertritt genau mit den Angaben auf dem dort vorgelegten Ausweis übereinstimmen.

Bei Schnelltests in den Apotheken oder in Arztpraxen muss zur Identifikation und zur Erfassung der Personendaten ebenfalls ein Lichtbildausweis vorgelegt werden. Nach Durchführung des Tests wird dann unmittelbar vor Ort ein EU/EWR Covid-Testzertifikat ausgedruckt und abgegeben. Auch bei diesen Tests wird das Zertifikat unmittelbar nach dem Test in der jeweiligen eID.li-App - falls vorhanden - angezeigt.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Martin Hasler, Generalsekretär
T +423 236 74 76

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