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Fürstentum Liechtenstein

Regierung beantragt Verpflichtungskredit für den Bau der Verbindungsstrasse Vaduz-Triesen

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 5. November 2024, den Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Bau der Verbindungsstrasse Rheinbrücke Vaduz - Industriestrasse Triesen verabschiedet. Für den Neubau der Verbindungsstrasse wird ein Verpflichtungskredit von 13.0 Millionen Franken beantragt.

Durch den Bau der geplanten Verbindungsstrasse soll das Gebiet "Triesen Nord" direkter erschlossen werden. Sie soll sich über eine Länge von 1'200 Metern von der Rheinbrücke Vaduz-Sevelen bis zur Gewerbezone Neusand in Triesen erstrecken. Sie wird als zweispurige Hauptverkehrsstrasse parallel zum Rheindamm ungefähr auf halber Dammhöhe verlaufen. Im Zuge des Neubaus soll die bestehende Rheindammstrasse zurückgebaut und wieder dem Fuss- und Radverkehr zur Verfügung gestellt werden. Der Fuss- und Radverkehr gewinnen so an Attraktivität.

Der Neugutweg wird im Rahmen des Bauprojekts an die neue Strasse angeschlossen. Im dadurch entstehenden Knoten wird auch eine sichere Querungsmöglichkeit für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie für Radfahrerinnen und Radfahrer realisiert, damit diese über Rampen die ihnen neu zur Verfügung stehende Rheindammstrasse und den Wuhrweg erreichen können.

Mit der Verbindungsstrasse zwischen der Rheinbrücke Vaduz-Sevelen und der Gewerbezone "Neusand" in Triesen werden Zollstrasse-Austrasse-Landstrasse und die dichtbesiedelten Gebiete im südlichen Teil von Vaduz vom motorisierten Individualverkehr entlastet und Verkehrsströme entflochten. Daraus resultiert auch eine Attraktivitätssteigerung für den öffentlichen Verkehr sowie den Fuss- und Radverkehr im Siedlungsgebiet zwischen Vaduz und Triesen.

Durch die Realisierung dieses Strassenbauprojektes zusammen mit den notwendigen Sanierungsmassnahmen zur Erhöhung der Hochwassersicherheit auf diesem Abschnitt können erhebliche technische und finanzielle Synergien genutzt werden. Der Rheindamm weist auf dem vom Projekt betroffenen Abschnitt heute eine ungenügende Gesamtstabilität auf und muss deshalb mit hoher Dringlichkeit saniert werden. Durch die Wahl eines geeigneten Strassenniveaus und den Aufbau der Schüttung kann die Dammsanierung in das Strassenbauvorhaben integriert werden.

Der Landtag wird den Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredits voraussichtlich in seiner Sitzung im Dezember 2024 behandeln. Bei Gewährung des Verpflichtungskredits durch den Landtag könnte nach aktuellem Planungsstand die Strasse im Herbst 2028 eröffnet werden. Mit der Realisierung der Verbindungsstrasse wird eine Massnahme aus dem Mobilitätskonzept 2030 der Regierung umgesetzt.

Pressekontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Maximilian Rüdisser, Generalsekretär
T +423 236 64 42
infrastruktur@regierung.li

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