Alle Storys
Folgen
Keine Story von Fürstentum Liechtenstein mehr verpassen.

Fürstentum Liechtenstein

Abänderung von Verordnungen im Rahmen der Einführung der "Ehe für alle"

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. Dezember 2024 die Abänderung von drei Verordnungen verabschiedet. Dabei handelt es sich um die Abänderung der Verordnung zum Ehegesetz, die Abänderung der Partnerschaftsverordnung sowie die Abänderung der Verordnung über die Einhebung von Gebühren durch das Zivilstandsamt.

Der Landtag hat am 16. Mai 2024 die Gesetzesvorlagen zur Umsetzung der Motion betreffend die Öffnung der Ehe für alle in zweiter Lesung behandelt und verabschiedet. Im Hinblick auf das Inkrafttreten der Gesetzesvorlagen am 1. Januar 2025 mussten die genannten Verordnungen angepasst werden. Diese Verordnungsanpassungen treten ebenfalls am 1. Januar 2025 in Kraft.

Im Rahmen der gegenständlichen Verordnungsanpassungen werden insbesondere Regelungen betreffend die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe aufgenommen. Zudem werden Bestimmungen eingeführt in Bezug auf im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen, die nun in Liechtenstein als Ehen anerkannt und als solche im liechtensteinischen Eheregister eingetragen werden können. Nachdem durch die Schaffung der "Ehe für alle" ab dem 1. Januar 2025 keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr begründet werden können, mussten die diesbezüglichen Bestimmungen aufgehoben werden.

Pressekontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Generalsekretariat
T +423 236 64 42
justiz@regierung.li

Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
  • 04.12.2024 – 14:17

    Merkblatt zur Lohnabrechnung von Erwerbstätigkeiten mit geringen Arbeitspensen aktualisiert

    Vaduz (ots) - In Liechtenstein sind grundsätzlich sämtliche Arbeitgeber verpflichtet, die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge wie AHV-IV-FAK, ALV, Pensionskasse usw. sowie die Lohnsteuerabzüge abzurechnen und abzuführen. Des weiteren besteht unter Umständen die Pflicht, eine Nicht- und/oder Betriebsunfallversicherung abzuschliessen, die Hälfte der ...

  • 04.12.2024 – 10:19

    Verkürzung der allgemeinen zivilrechtlichen Verjährungsfrist

    Vaduz (ots) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. Dezember 2024 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches zur Verkürzung der allgemeinen zivilrechtlichen Verjährungsfrist verabschiedet. Im aktuellen Informationszeitalter, geprägt durch fortschreitende Automatisierung und Digitalisierung, erscheint die geltende allgemeine zivilrechtliche Verjährungsfrist von ...

  • 04.12.2024 – 08:52

    Abänderung der Verordnung zum Schutze der Quellfassungen "Litzenen" in der Gemeinde Triesen

    Vaduz (ots) - Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 3. Dezember 2024 eine Abänderung der Verordnung zum Schutze der Quellfassungen "Litzenen" in der Gemeinde Triesen verabschiedet. Im Rahmen einer Sanierung der Quellwasserfassung bei St. Mamerten hat sich gezeigt, dass sich Teile der Fassungsanlagen ausserhalb der in der Verordnung zum Schutze der Quellfassungen ...