Direktzahlungen um 63 Millionen Franken erhöht
Bern (ots)- Der Bundesrat hat heute die Direktzahlungen an die Landwirtschaft um rund 63 Millionen Franken aufgestockt. Dazu hat er die Limite bei den Beiträgen für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen von 15 auf 20 RGVE erhöht. Weitere Anpassungen wurden bei den Sömmerungsbeiträgen und bei den Beiträgen für Raufutter verzehrende Nutztiere (RGVE) vorgenommen.
Die seit 30 Jahren bei 15 RGVE festlegte obere Limite für den Bezug der Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen (TEP-Beitäge) wird auf 20 RGVE erhöht. Die Beiträge der Betriebe mit mehr als 15 RGVE im Hügel- und Berggebiet nehmen um rund 43 Mio. Franken bzw. um durchschnittlich 2'000 Franken pro Betrieb zu. Rund 56 Prozent der Hügel und Bergbetriebe kommen in Genuss dieser Massnahme. Sie leistet insbesondere einen Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Berglandwirtschaft, da von der Erhöhung der TEP-Limite vor allem die Haupterwerbsbetriebe profitieren. Damit kann auch den wachsenden Einkommensunterschiede zwischen Tal-, Hügel- und entgegengewirkt werden. Ebenfalls kann der Bundesrat der im Rahmen der Vernehmlassung zur Agrarpolitik 2007 auf breitester Front geforderten Erhöhung der TEP-Limite ohne Reduktion geltender Beitragssätze bereits heute Rechnung tragen.
Bei den Beiträgen für Raufutter verzehrende Nutziere wird der Abzug für vermarktete Milch angepasst. Ungefähr 25'000 Betriebe mit Milchproduktion auf Grünlandbasis, die in Genuss dieser Massnahme kommen, erhalten durchschnittlich um 440 Franken höhere Beiträge.
Die Erhöhung der Sömmerungsbeiträge für die Raufutter verzehrenden Tiere von bisher 260 auf 300 Franken pro Normalstoss und die Differenzierung der Beiträge für Schafe nach Weidesystem führen zu zusätzlichen Einnahmen für die Alpwirtschaft in der Höhe von rund 9 Millionen Franken. Für Schafe soll die aus ökologischen Gründen erwünschte Umtriebsweide bzw. Behirtung mit höheren Beiträgen gefördert werden. Im Durchschnitt aller Betriebe erhöhen sich dadurch die Beiträge um rund 1'130 Franken pro Sömmerungsbetrieb.
Offizielle Dokumente:
Direktzahlungen : http://www.evd.admin.ch/pdf/Paiements_directs_D.pdf
Sömmerungsbeiträge: http://www.evd.admin.ch/pdf/Estivage_D.pdf
Produktionskataster: http://www.evd.admin.ch/pdf/Cadastres_Zones_D.pdf
Landwirtschaftliche Begriffsverordnung: http://www.evd.admin.ch/pdf/Terminologie_agricole_D.pdf
Kontakt:
Bundesamt für Landwirtschaft, Hauptabteilung Direktzahlungen
und Strukturen,
Cristophe Darbellay,
Tel. +41 31 323 45 32