Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
BUWAL: Die Schweiz will die Konvention gegen das "schmutzige Dutzend" ratifizieren
Bern (ots)
Die UNO-Konvention über persistente organische Schadstoffe (POPs) will 12 schwer abbaubare, giftige Chemikalien weltweit eliminieren und deren Verwendung verbieten. Die Schweiz hat die Konvention im Mai 2001 in Stockholm unterzeichnet. Jetzt hat der Bundesrat dem Parlament die entsprechende Botschaft zur Genehmigung vorgelegt. Genf kandidiert für den Sitz des Sekretariats.
Im Rahmen ihrer Umweltpolitik hat die Schweiz in Etappen Herstellung, Verwendung und Handel aller von der POPs-Konvention erfassten Substanzen mit Ausnahme vom Pestizide Mirex bereits verboten. Ein Totalverbot für Mirex wird mit der Inkraftsetzung des Chemikaliengesetzes und der dazugehörenden Verordnungen erlassen. Für die Schweiz und die meisten anderen Industrieländer, in denen die POPs bereits durch andere Stoffe ersetzt worden sind, zieht die Konvention deshalb keine unmittelbare Änderung von Rechtserlassen nach sich. Sie hat auch für die Wirtschaft keine direkten Folgen.
Bedeutend für Entwicklungsländer
Die grössten Aufgaben werden den Entwicklungsländern zufallen. Die zwölf POPs werden dort zum Teil immer noch verwendet, allen voran das in Transformatoren, Kondensatoren und elektrischen Geräten eingesetzte PCB. Zudem sind in den Entwicklungsländern auch grosse Mengen von POPs gelagert, die entsorgt werden müssen.
Die Konvention bringt klar zum Ausdruck, dass die in den Industriestaaten bereits ergriffenen Massnahmen weltweit durchgesetzt werden müssen. Mit Ausnahme von DDT sollen alle unter die Konvention fallenden Pestizide und Industriechemikalien in naher Zukunft nicht mehr produziert und verwendet werden. Das Insektizid DDT darf nur noch als Mittel gegen Malaria-Mücken verwendet werden. Längerfristig soll aber auch darauf vollständig verzichtet werden.
Die Konvention hat für die Entwicklungsländer erhebliche finanzielle Konsequenzen. Kosten verursachen die Verwendung von Ersatzprodukten, die sachgerechte Entsorgung von Lagerbeständen und die Umrüstung von Industrieanlagen. Sie sichert aber den Entwicklungsländern dafür technische Hilfe zu und stellt finanzielle Mittel im Rahmen des Globalen Umweltfonds (GEF) in Aussicht.
Kandidatur der Schweiz für das Sekretariat der Konvention
Die Konvention über POPs ergänzt die bereits bestehenden weltweiten Bestimmungen über chemische Stoffe, insbesondere die Konvention über den internationalen Handel mit bestimmten gefährlichen Chemikalien und Pestiziden (PIC-Konvention) und das Übereinkommen über die grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle (Basler Konvention).
Alle drei Übereinkommen wurden unter der Schirmherrschaft des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) erarbeitet, welches seinen europäischen Sitz im Internationalen Haus der Umwelt in Genf hat. Das Sekretariat der Basler Konvention sowie das provisorische Sekretariat der PIC-Konvention befinden sich ebenfalls in Genf.
Die Schweiz ist Kandidatin für den permanenten Sekretariatssitz der POPs Konvention. Sie will damit die Möglichkeit bieten, die wichtigsten internationalen Instanzen auf dem Gebiet der chemischen Stoffe in Genf zu vereinen. Über den Sitz des Sekretariats wird an der ersten Konferenz der Vertragsparteien spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten der Konvention entschieden.
Bern, 16. Oktober 2002
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation Pressedienst
Auskünfte: Georg Karlaganis, Chef der Abteilung Stoffe, Boden, Biotechnologie, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 079 415 99 62
Andreas Weber, Chef der Sektion umweltgefährdende Stoffe, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 68 59
Beilagen: Botschaft zum Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe Bundesbeschluss zum Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe Siehe auch: http://www.umwelt-schweiz.ch
Internet: Website des Umweltprogramms der Vereinten Nationen zum Thema POPs: http://irptc.unep.ch/pops/default.html Das "schmutzige Dutzend" Die POPs sind kaum abbaubar und reichern sich im Fettgewebe von Tier und Mensch an. Einige dieser Stoffe sind Krebs erregend, lösen Allergien aus, schädigen das Nervensystem oder zeigen hormonaktive Wirkungen. Bereits eine geringe chronische Belastung kann sich negativ auf Fortpflanzung und Immunsystem auswirken. Da sich die POPs auch in der Muttermilch anreichern, stellen sie für Kinder eine besondere Gefahr dar.
Die POPs werden über weite Strecken in der Atmosphäre transportiert und gelangen beispielsweise in der Arktis wieder auf die Erdoberfläche. In der Muttermilch von Inuit-Frauen, die sich mehrheitlich von Fisch und Fleisch ernähren, wurde eine zehnmal höhere Konzentration an POPs festgestellt als bei anderen Kanadierinnen.
Der Umgang mit folgenden zwölf persistenten organischen Schadstoffe (POPs) wird im Rahmen der UNEP-Konvention geregelt:
- Pestizide: Aldrin, Chlordan, DDT, Dieldrin, Endrin, Heptachlor, Mirex und Toxaphen. Mit Ausnahme von DDT, welches lokal zur Malariabekämpfung weiterhin eingesetzt werden darf, sollen diese Stoffe nach Ablauf individueller Übergangsfristen nicht mehr verwendet und produziert werden. Allerdings müssen umfangreiche Lagerbestände entsorgt werden.
- Industriechemikalien: PCBs und Hexachlorbenzol dürfen nicht mehr hergestellt werden. PCBhaltige Transformatoren und Kondensatoren sollen gemäss den Bestimmungen der Konvention längerfristig ausser Betrieb genommen und entsorgt werden. PCBs im Umfang von mehreren hunderttausend Tonnen müssen entsorgt werden.
- Verbrennungs- und Nebenprodukte: Hexachlorbenzol, chlorierte Dioxine und Furane. Die Konvention schreibt die Einführung technischer Massnahmen vor, um die Emissionen so weit als möglich zu reduzieren. Diese entstehen insbesondere bei der Verbrennung von Haushalt- und Industrieabfällen.