Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
UVP wirkt, soll aber noch vereinfacht werden
Bern (ots)
Dank der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei grossen Bauvorhaben wird dem Umweltrecht bereits bei der Projektierung Rechnung getragen. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in seinem Bericht über den Vollzug der UVP und die Bewilligungsverfahren. Er ortet aber auch Verbesserungspotenzial: So soll beispielsweise das Verfahren beschleunigt und die Liste der UVP-pflichtigen Anlagen überprüft werden.
Der Bundesrat solle untersuchen, wie sich die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) auf den Vollzug der Umweltschutzvorschriften und die Bewilligungsverfahren auswirkt. Das verlangte der Nationalrat mit der Überweisung eines Postulats der Kommission für Rechtsfragen am 17. September 2001. Zudem sollte der Bundesrat Massnahmen vorschlagen, um die UVP zu verbessern. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) liess in der Folge im Auftrag des Bundesrates die UVP durch unabhängige Experten evaluieren. In seinem heute verabschiedeten Bericht über den Vollzug der UVP und die Bewilligungsverfahren würdigt der Bundesrat die Resultate und zeigt das weitere Vorgehen auf.
Die als politikwissenschaftliche Vollzugs- und Verfahrensanalyse angelegte Untersuchung kommt zum Schluss, dass die UVP als Koordinationsinstrument entscheidend dazu beiträgt, dass das Umweltrecht und speziell die Umweltvorsorge im Rahmen von Baubewilligungsverfahren sachgerecht vollzogen werden. Dank der UVP können zudem Umweltbeeinträchtigungen eines Bauvorhabens bereits während der Projektierung soweit als möglich reduziert werden. So wurden beispielsweise während des Baus der A7 bei Kreuzlingen aufgrund der UVP die Anschlüsse redimensioniert und ökologische Ausgleichsmassnahmen umgesetzt. Im weiteren macht die Untersuchung klar, dass sich die Beurteilungsdauer für UVP-Geschäfte seit der Revision der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) von 1995 massgeblich verkürzt hat.
Eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen Die Studie macht aber auch Vorschläge, wie die heutige UVP verbessert werden könnte. So wird der Bundesrat die bestehende Liste überarbeiten, auf der alle UVP-pflichtigen Projekte aufgeführt sind. Es handelt sich um über 70 Anlagetypen aus den Bereichen Verkehr, Energie, Wasserbau, Entsorgung, Militär, Sport, Tourismus und Freizeit, industrielle Betriebe sowie andere Anlagen. Zudem prüft er verschiedene Massnahmen zur Vereinfachung und Harmonisierung der UVP sowie der UVP-Berichterstattung. Künftig sollen Umweltanliegen in der Raumplanung besser berücksichtigt werden, indem beispielsweise das Umweltrecht bereits während der Grobplanung wirkt. Gestärkt werden soll auch die Umweltbaubegleitung. Dabei stellen Umweltfachleute während der Bauphase die Umsetzung und Konkretisierung der in der UVP verfügten Umweltmassnahmen sicher. Der Bundesrat beauftragt das BUWAL, unter Beizug der interessierten Bundesstellen und der kantonalen Fachstellen, diese Vorschläge zur Optimierung der UVP zu erarbeiten.
Die Verbesserungsvorschläge aus der UVP-Evaluation und die durch den Bundesrat veranlassten Arbeiten zur Optimierung der UVP kommen voraussichtlich auch den Anliegen einer Parlamentarischen Initiative (Präzisierung der UmweItverträglichkeitsprüfung und des Verbandsbeschwerderechts im Umweltschutzgesetz und Natur- und Heimatschutzgesetz) entgegen, die zur Zeit von der Kommission für Rechtsfragen des Ständerats behandelt wird.
Bern, 18. Februar 2004
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: Gérard Poffet, Vizedirektor BUWAL, 031 324 78 60 Christine Hofmann, Chefin Abteilung Koordination und Ressourcen, BUWAL, 031 322 93 02
Beilagen: Bericht des Bundesrates über den Vollzug der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die Bewilligungsverfahren. (Der Kurzbericht "Evaluation UVP" inkl. CD mit ausführlichem Gesamtbericht wird im Frühling 2004 publiziert im Rahmen der BUWAL- Umwelt-Materialien).