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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

UVP wirkt, soll aber noch vereinfacht werden

Bern (ots)

Dank der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei
grossen Bauvorhaben wird dem Umweltrecht bereits bei der 
Projektierung Rechnung getragen. Zu diesem Schluss kommt der 
Bundesrat in seinem Bericht über den Vollzug der UVP und die 
Bewilligungsverfahren. Er ortet aber auch Verbesserungspotenzial: So 
soll beispielsweise das Verfahren beschleunigt und die Liste der 
UVP-pflichtigen Anlagen überprüft werden.
Der Bundesrat solle untersuchen, wie sich die 
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) auf den Vollzug der 
Umweltschutzvorschriften und die Bewilligungsverfahren auswirkt. Das 
verlangte der Nationalrat mit der Überweisung eines Postulats der 
Kommission für Rechtsfragen am 17. September 2001. Zudem sollte der 
Bundesrat Massnahmen vorschlagen, um die UVP zu verbessern. Das 
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) liess in der Folge 
im Auftrag des Bundesrates die UVP durch unabhängige Experten 
evaluieren. In seinem heute verabschiedeten Bericht über den Vollzug 
der UVP und die Bewilligungsverfahren würdigt der Bundesrat die 
Resultate und zeigt das weitere Vorgehen auf.
Die als politikwissenschaftliche Vollzugs- und Verfahrensanalyse 
angelegte Untersuchung kommt zum Schluss, dass die UVP als 
Koordinationsinstrument entscheidend dazu beiträgt, dass das 
Umweltrecht und speziell die Umweltvorsorge im Rahmen von 
Baubewilligungsverfahren sachgerecht vollzogen werden. Dank der UVP 
können zudem Umweltbeeinträchtigungen eines Bauvorhabens bereits 
während der Projektierung soweit als möglich reduziert werden. So 
wurden beispielsweise während des Baus der A7 bei Kreuzlingen 
aufgrund der UVP die Anschlüsse redimensioniert und ökologische 
Ausgleichsmassnahmen umgesetzt. Im weiteren macht die Untersuchung 
klar, dass sich die Beurteilungsdauer für UVP-Geschäfte seit der 
Revision der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung 
(UVPV) von 1995 massgeblich verkürzt hat.
Eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen Die Studie macht aber 
auch 
Vorschläge, wie die heutige UVP verbessert werden könnte. So wird 
der Bundesrat die bestehende Liste überarbeiten, auf der alle 
UVP-pflichtigen Projekte aufgeführt sind. Es handelt sich um über 70 
Anlagetypen aus den Bereichen Verkehr, Energie, Wasserbau, 
Entsorgung, Militär, Sport, Tourismus und Freizeit, industrielle 
Betriebe sowie andere Anlagen. Zudem prüft er verschiedene 
Massnahmen zur Vereinfachung und Harmonisierung der UVP sowie der 
UVP-Berichterstattung. Künftig sollen Umweltanliegen in der 
Raumplanung besser berücksichtigt werden, indem beispielsweise das 
Umweltrecht bereits während der Grobplanung wirkt. Gestärkt werden 
soll auch die Umweltbaubegleitung. Dabei stellen Umweltfachleute 
während der Bauphase die Umsetzung und Konkretisierung der in der 
UVP verfügten Umweltmassnahmen sicher. Der Bundesrat beauftragt das 
BUWAL, unter Beizug der interessierten Bundesstellen und der 
kantonalen Fachstellen, diese Vorschläge zur Optimierung der UVP zu 
erarbeiten.
Die Verbesserungsvorschläge aus der UVP-Evaluation und die durch 
den 
Bundesrat veranlassten Arbeiten zur Optimierung der UVP kommen 
voraussichtlich auch den Anliegen einer Parlamentarischen Initiative 
(Präzisierung der UmweItverträglichkeitsprüfung und des 
Verbandsbeschwerderechts im Umweltschutzgesetz und Natur- und 
Heimatschutzgesetz) entgegen, die zur Zeit von der Kommission für 
Rechtsfragen des Ständerats behandelt wird.
Bern, 18. Februar 2004
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: 
Gérard Poffet, Vizedirektor BUWAL, 031 324 78 60
Christine Hofmann, Chefin Abteilung Koordination und Ressourcen, 
BUWAL, 031 322 93 02
Beilagen: Bericht des Bundesrates über den Vollzug der 
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die Bewilligungsverfahren. 
(Der Kurzbericht "Evaluation UVP" inkl. CD mit ausführlichem 
Gesamtbericht wird im Frühling 2004 publiziert im Rahmen der BUWAL- 
Umwelt-Materialien).

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