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Staatskanzlei Luzern

Grossrat Peter Brunner, Rain, Kommissionspräsident neuer Finanzausgleich Kanton Luzern

Luzern (ots)

"Der neue Finanzausgleich bringt uns vorwärts"
"Der neue Finanzausgleich bringt den Kanton weiter,
wirtschaftlich und finanzpolitisch." Das sagt FDP-Grossrat Peter
Brunner, Rain, Präsident der vorberatenden Kommission. Am 4./5. März
wird sich der Grosse Rat in zweiter Lesung nochmals mit diesem Gesetz
befassen. Peter Brunner sagt, welche Vorschläge die Kommission dem
Parlament unterbreiten wird.
Herr Brunner, welche wesentlichen Beschlüsse hat die Kommission
Finanzausgleich im Hinblick auf die zweite Lesung im Grossen Rat am
4. März gefällt?
Grossrat Peter Brunner: Die Kommission hat die Aufträge des
Grossen Rates aus der ersten Lesung erfüllt. Sie hat das Problem
"Gemeinden mit hohem Ausländeranteil" geprüft und folgenden Vorschlag
zuhanden des Rates beschlossen: Für fremdsprachige Schüler sollen den
Gemeinen höhere kantonale Beiträge ausgerichtet werden. Dies
entlastet Gemeinden mit einem hohen Anteil von Schülern fremder
Muttersprache. Neben den Agglomerationsgemeinden Littau und Emmen
profitieren auch Geuensee, Büron, Triengen, Reiden, Wauwil und einige
weitere Gemeinden. Diese Massnahme geht ein bisschen auf Kosten
anderer Gemeinden, aber die Kommission betrachtet dies als tragbar
und als solidarische Hilfe gegenüber jenen Gemeinden, die erhebliche
Lasten zu tragen haben.
Was gab weiter zu diskutieren?
Brunner: Im Verlauf der ersten Lesung kam von vielen Seiten,
insbesondere von Gemeindevertretern, die Kritik auf, ob nicht gewisse
Gemeinden durch das System des neuen Finanzausgleichs zu sehr
bevorteilt werden und die Steuern erheblich senken könnten. Um dieser
Kritik entgegenzutreten, beantragt die Kommission folgendes: Für
Gemeinden, die mit den Leistungen des Finanzausgleichs eine
übermässige Senkung des Steuerfusses vornehmen könnten, soll eine
Kürzung der Finanzausgleichsgelder vorgenommen werden. Dieser neue
Paragraph würde angewendet, wenn der Steuerfuss 20 Prozent unter dem
mittleren Steuerfuss aller Gemeinden liegen würde.
Der Kanton zahlt während sechs Jahren je 7 Mio. Franken in einen
Fonds für Sonderbeiträge an Gemeinden. Wofür wird dieses Geld
verwendet?
Brunner: Das Geld für Sonderbeiträge soll für eine nachhaltige
Stärkung der Gemeinden verwendet werden. Zum Beispiel für eine
gezielte Entschuldung, oder wenn eine Gemeinde in eine nicht anders
abwendbare unverschuldete Notlage gerät, aber auch als
Sondermassnahme für eine eventuelle Fusion.
Ist damit der Sonderfonds eine Art "Existenzgarantie" oder
Defizitgarantie" für Gemeinden mit Finanzproblemen?
Brunner: Nein, das stimmt nicht. Die Kommission ist klar der
Auffassung, dass wir nicht ins bisherige System zurückfallen wollen.
Wieweit unterstützt der neue Finanzausgleich die Fusion von
Gemeinden?
Brunner: Wir machen ein neues Finanzausgleichsgesetz, und das ist
kein Fusionsgesetz. Aber: Mit dem neuen Finanzausgleich können
Fusionen interessant gemacht werden. Es gibt eine sogenannte
Besitzstandgarantie für fusionierende Gemeinden. Konkret: Nach einer
Fusion soll keine fusionierende Gemeinde weniger Geld vom Kanton
erhalten als vorher. Die Differenz zahlt der Kanton während zehn
Jahren voll, anschliessend während sechs Jahren teilweise. Das
begünstigt Fusionen.
Eine Finanzausgleichsgesetz kann nicht bei allen 107 Gemeinden
volle Zufriedenheit auslösen. Was sagen Sie jenen Gemeinden, die
nicht so recht zufrieden sind?
Brunner: Das Gesetz hat eine gewisse Dynamik und eine
Übergangszeit von sechs Jahren, bis es ab 2009 voll greift. In dieser
Zeit wird sich vieles entwickeln können. Ich bin überzeugt, dass es
eine günstige Entwicklung zugunsten der Gemeinden sein wird. Zur
Zufriedenheit: Es gibt natürlich Gemeinden, die an den horizontalen
Finanzausgleich bezahlen müssen, und es gibt jene Gemeinden, die
weniger Finanzausgleich erhalten als bisher. Man muss jedoch sehen:
Der Gesetzgeber, also der Grosse Rat, hat gute Spielregeln
aufgestellt. Beispielsweise kann der Kanton nicht nach Belieben bei
den finanzstarken Gemeinden Geld abschöpfen. Und auf der anderen
Seite wurde mit der Möglichkeit von Sonderbeiträgen ein Auffangnetz
gemacht. Letztlich liegt es keineswegs im Interesse des Kantons, die
Gemeinden und die Bürgerinnen und Bürger in eine problematische Lage
zu bringen.
Welches ist Ihr Hauptargument für den neuen Finanzausgleich?
Brunner: Der neue Finanzausgleich bringt unseren Kanton und unsere
Gemeinden weiter. Es geht vorwärts, wirtschaftlich und
finanzpolitisch, denn der neue Finanzausgleich setzt neue Massstäbe
in der Entwicklung. In der Entwicklung von Zentren, in der
Entwicklung von Regionen und der Agglomeration. Diese positive
Entwicklung ist etwas vom wichtigsten für unsere Bürgerinnen und
Bürger.
Wie sehen Sie die Entwicklung bei den Gemeindesteuern?
Brunner: Der Finanzausgleich wird vielen Gemeinden die Möglichkeit
geben, die Steuern mittel- und langfristig senken zu können. Denn der
Kanton leistet über 20 Mio. Franken pro Jahr mehr in den
Finanzausgleich als bisher. Es steht also mehr Geld zur Verfügung.
Das Geld muss jedoch nicht ausgegeben werden, sondern soll "beim
Bürger bleiben". Mit anderen Worten: Viele Gemeinden müssen die
Steuern senken können.
Was aber heisst das für den Kanton? Bleibt der auf seinem immer
noch hohen Steuerfuss "sitzen"?
Brunner: Die Leistungen für den neuen Finanzausgleich sind im
Finanzplan des Kantons eingerechnet. Der Finanzplan lehnt sich an das
Finanzleitbild an - darin sind Steuersenkungen für den Kanton
explizit genannt. Ich bin der Meinung, dass wir auch auf kantonaler
Ebene die Steuern senken müssen. Diskussionspunkt wird lediglich
sein: Wie hoch fällt diese Steuersenkung aus?
Am 4./5. März befasst sich der Grosse Rat nochmals mit dem neuen
Finanzausgleich. Ist das Projekt jetzt reif für die Verabschiedung
durch den Grossen Rat - und für die Volksabstimmung am 2. Juni?
Brunner: Nach meiner Überzeugung ja. Wenn man die Entwicklung des
neuen Finanzausgleichs miterlebt hat, vom ersten Entwurf über die
breite Vernehmlassung bis zur Behandlung jetzt im Grossen Rat, stellt
man fest: Das Ergebnis ist ein Konsens. Der neue Finanzausgleich ist
ein Verständigungswerk zwischen Regierung, Parlament, Gemeinden,
Verband Luzerner Gemeinden und Parteien. Deshalb bin ich
zuversichtlich, dass Grosser Rat und Volk dem neuen Finanzausgleich
zustimmen werden. Nochmals: Der neue Finanzausgleich ist für die
Zukunft der Gemeinden und des Kantons, von grosser Bedeutung.
Profitieren werden schlussendlich die Bürgerinnen und Bürger.
Interview Ruth Schneider

Kontakt:

Hinweis:
Ein Bild von Peter Brunner findet sich unter
www.lu.ch/parlament/mitglieder A-Z.

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