Subventionierung des Kultur- und Kongresszentrums Luzern: Bundesgericht tritt auf Beschwerde des Grünen Bündnisses nicht ein
Luzern (ots)
Das Bundesgericht ist auf die Stimmrechtsbeschwerde des Grünen Bündnisses betreffend Subventionierung des Kultur- und Kongresszentrums Luzern (KKL) durch den Kanton Luzern nicht eingetreten. Es hat zudem festgestellt, dass die Volksrechte gewahrt wurden.
Mit Beschluss vom 5. Dezember 2000 hatte der Regierungsrat - gestützt auf das Dekret über die Subventionierung des KKL - 2,786 Mio. Franken als gebundene Mehrausgabe bewilligt. Der Grosse Rat genehmigte am 25. Juni 2001 die Schluss-abbrechnung über die Subventionierung des KKL, in der diese Mehrausgabe enthalten ist.
In der Folge hat das Grüne Bündnis am 23. August 2001 beim Bundesgericht eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht und die Aufhebung dieser Genehmigung verlangt. Mit der Beschwerde wollte das Grüne Bündnis die Durchführung einer Volksabstimmung über die Mehrausgabe erreichen.
Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde nicht eingetreten, weil die Genehmigung einer Schlussabrechnung mit einer Stimmrechtsbeschwerde nicht angefochten werden kann. Den Ausführungen des Bundesgerichts ist im übrigen zu entnehmen, dass die Rechte der Stimmberechtigten im Zusammenhang mit der Bewilligung der Mehrausgabe nicht verletzt worden sind.
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