Grossratskommission stimmt Änderungen des Stimmrechtsgesetzes zu
Luzern (ots)
Die Staatspolitische Kommission des Grossen Rates stimmt den Änderungen des Stimmrechtsgesetzes grossmehrheitlich zu. Mit der Vorlage sollen Anpassungen an die eidgenössische und kantonale Gesetzgebung und verschiedene Vereinfachungen realisiert werden. Zudem sollen einzelne Aufgaben den Gemeinden übertragen werden. Die SPK hat den entsprechenden Grossratsbeschluss an den Sitzungen vom 11. und 18. März unter dem Vorsitz von Ruedi Amrein (FDP, Malters) vorberaten.
Die Kommission teilt die Auffassung des Regierungsrates, wonach die Verfahren so auszugestalten sind, dass das Vertrauen in die korrekte Ermittlung der Ergebnisse erhalten bleibe. Dem Aspekt der Praktikabilität seien deshalb Grenzen gesetzt. Begrüsst wird ferner der Ansatz, dass lediglich technische Fragen angegangen und grundsätzliche Änderungen im Rahmen der Revision der Staatsverfassung diskutiert werden sollen.
Im Detail tritt die Kommission dafür ein, dass die Rücksendekuverts der brieflichen Stimmabgaben nur unter der Aufsicht der Stimmregisterführerin beziehungsweise des Stimmregisterführers sowie in Anwesenheit von mindestens zwei Mitgliedern des Urnenbüros geöffnet werden dürfen.
Die Kommission will ferner, dass sämtliche Gemeinden den Zeitpunkt der Ermittlung von Wahl- und Abstimmungsergebnissen am Abstimmungstag selber bestimmen können. Damit erhalten alle Gemeinden die Möglichkeit, am Abstimmungstag bereits vor Urnenschluss mit dem Auszählen zu beginnen. Ein vorzeitiges Auszählen der Stimmen am Samstag vor dem Abstimmungstag bedarf dagegen weiterhin einer Bewilligung des Justiz-, Gemeinde- und Kulturdepartementes.
Mit einer flexibleren Terminierung des zweiten Wahlgangs soll ermöglicht werden, dass zweite Wahlgänge mit einem eidgenössischen Abstimmungstermin koordiniert werden können.
Die Vorlagen sind für die Aprilsession des Grossen Rates traktandiert.
Kontakt:
Ruedi Amrein
Tel. +41/79/299'37'42