Kanton Luzern schafft befristete Registrierungsmöglichkeit für Sans papiers
Luzern (ots)
In einer dreimonatigen Aktion ab 1. November ermöglicht der Kanton Luzern sogenannten Sans papiers, die Legalisierung des Aufenthalts aufgrund von Härtefallkriterien prüfen zu lassen. Benutzen sie diese Möglichkeit nicht, wird der Kanton Luzern sie zur Ausreise bewegen. Der Regierungsrat will mit der Aktion die Zahl der sich rechtswidrig im Kanton aufhaltenden Personen erfassen und möglichst verringern. Der Regierungsrat hat die FABIA Fachstelle für die Beratung und Integration von Ausländern beauftragt, als Anlaufstelle zu wirken. Die FABIA bezieht für die Information die Migrantenorganisationen mit ein.
Der Bundesrat hatte es letztes Jahr abgelehnt, den Status von Ausländerinnen und Ausländern, die sich rechtswidrig in der Schweiz aufhalten, pauschal zu regeln. Die Eidgenössische Ausländerkommission empfahl im selben Sinn, Lösungen für Einzelfälle zu suchen, vermehrt zu informieren und zu sensibilisieren sowie die Prävention zu verstärken. Sie schlug dafür den Kantonen vor, Ombuds- beziehungsweise Anlaufstellen für diese illegal Anwesenden einzurichten. Der Regierungsrat hat entschieden, eine solche Anlaufstelle im Kanton Luzern vom 1. November 2002 bis zum 31. Januar 2003 durch die Fachstelle FABIA für die Beratung und Integration von Ausländerinnen und Ausländern zu betreiben.
Mehrere Tausend Sans papiers im Kanton
Nach Schätzungen der Kantonspolizei und des Amtes für Migration befinden sich zwischen 2'500 und 7'500 Personen ohne gültige Aufenthaltsbewilligung im Kanton Luzern. Ein Teil davon steht in ungeregelten Arbeitsverhältnissen. Aufgrund ihres undefinierten Status getrauen sich diese Migranten oft nicht, sich gegen wirtschaftliche oder sexuelle Ausbeutung zu wehren. Auch wenn das geltende Schweizer Recht keine explizite Regelung für Sans papiers kennt, sind diese Menschen dennoch nicht völlig rechtlos. So gewährt die Bundesverfassung Recht auf Hilfe in Notlagen und das Bundesgericht hat in einem Urteil festgehalten, dass ein Anspruch auf Überlebenssicherung (Nahrung, Obdach, Gesundheitsversorgung) auch für Personen gilt, die sich illegal in der Schweiz aufhalten. Auch können Kinder von Sans papiers die öffentlichen Schulen besuchen.
Härtefallprüfung über mehrere Stufen
Die Anlaufstelle berät die Sans papiers über die Möglichkeiten, ihren Status unter bestimmten Bedingungen zu legalisieren. Sans Papiers, die eine Härtefallsituation für sich in Anspruch nehmen wollen, müssen hier ein Gesuch um Prüfung ihres Falles einreichen. Die Anlaufstelle beurteilt die Erfolgsaussichten eines entsprechenden Gesuchs. Während dieser Zeit wird den Gesuchstellern Anonymität gewährt. Bestehen günstige Aussichten, reicht die Anlaufstelle das Gesuch an die kantonale Gutachterkommission für Härtefälle weiter. Zu diesem Zeitpunkt müssen die Gesuchsteller ihre Identität offen legen. Die Kommission begutachtet das Gesuch aufgrund der Härtefall-Kriterien. Sie berücksichtigt dabei die individuelle Lebenssituation der Gesuchsteller. Gestützt auf das Gutachten der Kommission entscheidet das kantonale Amt für Migration, ob das Gesuch mit Antrag auf Genehmigung an das Bundesamt für Ausländerfragen weitergeleitet wird.
Diese Aktion ist befristet, da der Regierungsrat legt Wert darauf legt, dass durch diese befristete Aktion keine Bevorzugung illegaler Migranten erfolgt. Nach Abschluss der Aktion verstärkt der Kanton Luzern die repressiven Massnahmen.
Information über die Migrantenorganisationen
Die FABIA bezieht für die Information verschiedene Migrantenorganisationen, Ärzte, Schulen, Pfarreien, Gewerkschaften und mehreren grössere Arbeitgebern im Kanton mit ein. Dem Ziel, möglichst viele Sans papier über die Aktion zu informieren, dienen auch Aufrufe in den spezialisierten Medien für Migranten in der Schweiz. Letzte Woche fand ein erstes Treffen zwischen Organisationen und Vereinen der Migrantinnen und Migranten und der Anlaufstelle statt. Dabei wurde das gemeinsame Vorgehen festgelegt und die Vertreter dieser Organisationen wurden ausführlich über die Zielsetzungen der Aktion und die Aufgaben der Anlaufstelle informiert.
((Kasten 1))
Kriterien für die Härtefallprüfung für Einzelpersonen und Personengruppen (Familien):
* Dauer der Anwesenheit * Zeitpunkt und Dauer der Einschulung von Kindern * Klagloses Verhalten und guter Leumund (insbesondere strafrechtliche Verurteilungen) * Soziale Integration (Sprache, Fürsorgeabhängigkeit) * Gesundheitszustand * Integration im Arbeitsmarkt * Familienbeziehungen in der Schweiz oder im Ausland * Unterkunfts- und Integrationsmöglichkeit in der Heimat * Bisherige Bewilligungsverfahren * Verhalten der zuständigen Behörde
(www.auslaender.ch/rechtsgrundlagen/rechtsquellen/weitere/auslegung_b vo/21_12_01_d.asp)
((Kasten 2))
Die Anlaufstelle FABIA
Die FABIA Fachstelle für die Beratung und Integration von Ausländerinnen und Ausländern richtet ihre Dienstleistungen an AusländerInnen und SchweizerInnen, an Arbeitgebende, Behörden, Schulen, Soziale Institutionen und Private. Sie informiert und berät in rechtlichen, sozialen und finanziellen Fragen im Zusammenhang mit Migrantinnen und Migranten und deren Integration. Die FABIA vermittelt Fachpersonen und Kontaktadressen im Migrationsbereich und leistet Übersetzungsdienste. Weiter führt FABIA Beratungen für Integrationsprojekte durch und leitet eigene Projekte im interkulturellen Bereich. So werden beispielsweise zurzeit über 70 Sprachkurse für Frauen in rund 16 Luzerner Gemeinden durchgeführt. Die FABIA ist ein Verein und wird grösstenteils über Leistungsverträge der öffentlichen Hand (Bund/Kantone/Gemeinden) finanziert.
Der Regierungsrat hat die FABIA als Anlaufstelle für die befristete Aktion Sans papiers bezeichnet. Sie leistet vom 1. November 2002 bis zum 31. Januar 2003 individuelle und anonyme Beratung über die Chancen und das Verfahren zur Legalisierung, berät, motiviert zur Rückkehr und stellt Informationen über die Anzahl und Situation der Sans papiers im Kanton Luzern zusammen. Von FABIA wird jeweils eine erste Beurteilung über die Erfolgsaussicht eines Härtefallgesuchs vorgenommen. Stellenleiterin von FABIA ist Verena Wicki.
Kontakt:
FABIA Luzern
Tribschenstrasse 78
Luzern
Tel. +41/41/360'07'22
Fax +41/41/361'07'24
mailto:info@fabia.ch
Verena Wicki
Stellenleiterin FABIA
Tel. +41/41/360'10'55
mailto:v.wicki@fabialuzern.ch