Kommission des Grossen Rates stimmt Wegweisung und Betretungsverbot bei häuslicher Gewalt zu
Luzern (ots)
Die Kommssion Justiz und Sicherheit des Grossen Rates hat unter dem Vorsitz von Margrit Steinhauser (SP, Luzern) einstimmig eine Änderung der Strafprozessordnung betreffend Wegweisung und Betretungsverbot bei häuslicher Gewalt angenommen.
Inskünftig soll es der Polizei möglich sein, eine Person, die andere Personen ernsthaft gefährdet oder die mit einer ernsthaften Gefährdung droht, vorläufig aus deren Wohnung oder deren unmittelbaren Umgebung wegzuweisen und ihr die Rückkehr zu verbieten.
Die weggewiesene Person soll innert 48 Stunden vom Amsstatthalter einvernommen werden. Die Wegweisung kann maximal 22 Tage dauern. Es ist beabsichtigt, weggewiesene Personen über geeignete Beratungs- und Therapieangebote zu informieren.
Die Kommission liess sich durch Charlotte Habegger-Zumbühl, Leiterin des Interventionsprojekts des Kantons Luzern, Daniel Bussmann, Kripochef und Miriam Reber, Leiterin des Internvetionsprojekts des Kantons St.Gallen (welcher bereits über erste Erfahrungen verfügt) informieren. Gemäss Angaben von Yvonne Schärli-Gerig, Vorsteherin Justiz- und Sicherheitsdepartement soll die Einführung der Wegweisungsmöglichkeit im Jahr 2004 kostenneutral sein. Für die folgenden Jahre ist mit einer Mehrbelastung zu rechnen. Es ist geplant, dass der Grosse Rat die Vorlage in der Novembersession berät.
Kontakt:
Margrit Steinhauser
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