Luzerner Regierung will Bundesverantwortung für grosses Bahnnetz
Luzern (ots)
Der Regierungsrat des Kantons Luzern begrüsst in seinem Vernehmlassungsschreiben zur Bahnreform 2 grundsätzlich die Reformschritte des Bundes, einzig bei der Frage der Aufteilung des Schienennetzes vertritt er gegenüber den Lösungsvorschlägen des Bundes eine andere Meinung. Er lehnt die Idee des Bundes, wonach dieser künftig noch für ein kleines Grundnetz die volle Verantwortung für die Infrastruktur und den Unterhalt tragen will, ab. Damit würde ein grosser Teil des Schienennetzes - so auch im Kanton Luzern - unter dem Begriff "Ergänzungsnetz" in die alleinige Zuständigkeit der Kantone übertragen. Den Alternativvorschlag des Bundes für ein grosses Grundnetz in der alleinigen Zuständigkeit des Bundes und für ein kleines Ergänzungsnetz in der alleinigen Zuständigkeit der Kantone kann der Regierungsrat des Kantons nur unterstützen, wenn auch die Seetalbahnlinie von Luzern bis Lenzburg dem grossen Grundnetz zugeteilt wird. Wenn es nach den Vorschlägen des Bundes ginge, wäre die Seetalbahnlinie in allen Fällen Bestandteil des Ergänzungsnetzes. Für den Regierungsrat ist die Reduktion der Schnittstellen bei der Netzaufteilung zentral. Bei einem grossen Grundnetz kann dieses Ziel eher erreicht werden. Der Regierungsrat verlangt zudem in seiner Stellungnahme, dass Finanzierungsmodelle des Bundes künftig auch für Strecken des Ergänzungsnetzes, insbesondere in Agglomerationen, möglich sein müssen.
Im Weiteren unterstützt der Regierungsrat einen qualifizierten Sicherheitsdienst für alle Verkehrsmittel, wenn sich auch der Bund an den Kosten beteiligt. Eine Bewaffnung des Sicherheitspersonals im öffentlichen Verkehr mit Schusswaffen lehnt der Regierungsrat ab.
Nicht zuletzt auf Anregung des Kantons Luzern will der Bund mit der Bahnreform 2 für Ausschreibungen im öffentlichen Verkehr mehr Rechtssicherheit schaffen. Künftig sollen Ausschreibungen grundsätzlich nur noch bei Ablauf der Konzession durchgeführt werden. Ausnahmen sollen allerdings möglich bleiben, wenn eine Konzession durch Angebotsveränderungen vor deren Ablauf hinfällig wird oder wenn eine Konzessionsverletzung zum Entzug der Konzession führt. Es besteht aber nicht die Absicht, die Konzessionsdauern den Lebensdauern der Betriebsmittel anzugleichen, weil damit selbst ein moderater Ausschreibungswettbewerb behindert würde, wie der Bund in seiner Vernehmlassungsunterlage dazu ausführt. Hingegen kann ein neuer Betreiber verpflichtet werden, Betriebsmittel zu übernehmen.
Insgesamt 30 Fragen hatte der Regierungsrat in der Vernehmlassung des Bundes zur Bahnreform zu beantworten. In seiner Antwort zuhanden des Bundes, die sich weitgehend an die Vernehmlassung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV) anlehnt, unterstützt der Regierungsrat die wesentlichen Ziele der Bahnreform 2, nämlich die Neuordnung und Harmonisierung der Finanzierung, die gesetzliche Gleichstellung aller Transportunternehmen und die Einführung diesbezüglicher Instrumente, sowie die Schaffung der Voraussetzungen für weitere Liberalisierungen. Er erachtet die vorgesehenen Schritte als notwendig. Dabei stehen die Sicherheit über die finanziellen Konsequenzen und die Transparenz der Transfer- und Kompensationszahlungen für den Regierungsrat im Vordergrund.
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