Flankierende Massnahmen zum freien Personenverkehr
Luzern (ots)
Der Luzerner Regierungsrat hat die dem Kanton im Zusammenhang mit den flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr überbundenen Verpflichtungen geregelt. Er hat die tripartite Kommission Arbeitsmarkt gewählt und die Betreuung der Meldestelle sowie die Kontrolle der Einhaltung der minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen für In- und Ausländer der Dienststelle Wirtschaft und Arbeit (wira) übertragen.
Mit dem Abkommen über den freien Personenverkehr wird etappenweise die berufliche Freizügigkeit für alle Bürgerinnen und Bürger der Schweiz und der EU-EFTA Staaten eingeführt. Nachdem die bilateralen Verträge am 1. Juni 2002 in Kraft getreten sind, beginnt am 1. Juni 2004 die zweite Phase. Der Inländervorrang gegenüber Angehörigen der EU-EFTA Staaten fällt dahin, insbesondere werden die Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht mehr kontrolliert. Gleichzeitig mit der weiteren Öffnung des Marktes treten am 1. Juni 2004 die flankierenden Massnahmen in Kraft. Sie sollen verhindern, dass es auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt zu Sozial- und Lohndumping kommt. Ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile ausländischer Konkurrenten sollen verhindert werden. Für die Umsetzung dieser Massnahmen sieht das Entsendegesetz unter anderem vor, dass jeder Kanton eine aus Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Staatsvertretern bestehende tripartite Kommission einsetzt sowie eine Melde- und Kontrollstelle einrichtet.
Die tripartite Kommission und die paritätischen Kommissionen spielen beim Vollzug eine wichtige Rolle. Die tripartite Kommission beobachtet den Arbeitsmarkt. Stellt sie Missbräuche fest, so kann sie Normalarbeitsverträge mit Mindestlöhnen oder die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen beantragen. Die paritätischen Kommissionen kontrollieren, ob die ausländischen Firmen die allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge einhalten.
Die vom Regierungsrat gewählte tripartite Kommission Arbeitsmarkt setzt sich aus sechs von den Sozialpartnern nominierten Personen sowie drei Vertretern der Kantonalen Verwaltung zusammen:
- Vertreter der Arbeitgeberorganisationen Bigler Peter, Kasernenstrasse 6, 6032 Emmen Lindegger Josef, eidg. dipl. Baumeister, Veilchenstrasse 16, 6010 Kriens (Präsident) Zimmermann Toni, Luzernerstrasse 31, Postfach, 340, 6353 Weggis
- Vertreter der Arbeitnehmerorganisationen Gonzalvez Juan, Hotel- & Gastro-Union, Adligenswilerstrasse 29/22, Postfach 4870, 6002 Luzern Hermann Ivo, SMUV, Dufourstrasse 13, Postfach 4242, 6002 Luzern Reo Guiseppe, GBI, Löwenstrasse 13, Postfach, 6000 Luzern 6
- Vertreter der Kantonalen Verwaltung Haas Walter, Amt für Migration, Leitung Abteilung Aufenthalt, Hallwilerweg 5, 6002 Luzern Hofstetter Hans, Leitung Industrie- und Gewerbeaufsicht, wira, Bundesplatz 14, 6002 Luzern Meier Rolf, Industrie- und Gewerbeaufsicht, wira, Bundesplatz 14, 6002 Luzern
Die für den Vollzug ebenfalls wichtige Melde- und Kontrollstelle sowie das Sekretariat der tripartiten Kommission Arbeitsmarkt sind organisatorisch der Abteilung Industrie- und Gewerbeaufsicht in der Dienststelle Wirtschaft und Arbeit im Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement angegliedert, die auch für die weiteren Umsetzungsarbeiten verantwortlich ist. Für bewilligungspflichtige Aufenthalte von Ausländerinnen und Ausländern ist weiterhin das Kantonale Amt für Migration (AMIGRA) zuständig.
Die künftigen Auswirkungen der Personenfreizügigkeit sind zum heutigen Zeitpunkt nicht abschätzbar. Sicher ist jedoch, dass deren Bewältigung nur mit einer konstruktiven Zusammenarbeit aller Beteiligten und Betroffenen erfolgreich sein kann.
Weitere Angaben zur Organisation, detaillierte Informationen und weiterführende Links zum Thema können im Internet unter www.kigh.lu.ch abgerufen werden.
Kontakt:
Regierungsrat Max Pfister
Vorsteher Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Tel. +41/41/228'50'41
Hans Hofstetter
Abteilungsleiter Industrie und Gewerbeaufsicht
Wirtschaft und Arbeit (wira)
Tel. +41/41/228'61'61