Grossratskommission stimmt Änderung des Gewerbepoliziegesetzes zu
Luzern (ots)
Die Kommission Wirtschaft und Abgaben des Luzerner Grossen Rates hat unter dem Vorsitz von Bruno Schmid (CVP, Flühli) der Änderung des Gewerbepolizeigesetzes unverändert so zugestimmt, wie sie vom Regierungsrat unterbreitet wurde. Die beratenen Änderungen betreffen massgeblich Bereiche, in denen Anpassungen an das übergeordnete Bundesrecht notwendig wurden. Einen Schwerpunkt hierbei bildet die neue Regelung der Spielgeräte und des Unterhaltungsgewerbes. Durch das Bundesgesetz über Glücksspiele und Spielbanken vom 18. Dezember 1998 werden die Kompetenzen und Einnahmemöglichkeiten der Kantone in diesem Bereich stark beschnitten. Die Kantonskompetenz beschränkt sich neu auf die Regelung der Geschicklichkeitsspielgeräte. Die heutigen Geldspielgeräte dürfen ab dem 31. März 2005 nur noch in Spielbanken betrieben werden und müssen an den anderen Standorten bis zu diesem Zeitpunkt definitiv abgeräumt sein.
Die zukünftige Entwicklung bei den Geschicklichkeitsspielgeräten ist heute noch nicht absehbar. Es sollte jedoch flexibel und schnell auf Veränderungen reagiert werden können. Die Kommission ist daher damit einverstanden, dass dem Regierungsrat die Kompetenz eingeräumt wird, in einer Verordnung gewisse Geschicklichkeitsspielgeräte von der Bewilligungs- und Steuerpflicht auszunehmen, die Anzahl Geldspielgeräte pro Betrieb und deren Höchsteinsatz und Gewinnmöglichkeit festzulegen sowie die Steueransätze zu bezeichnen. Der Grosse Rat wird diese Vorlage voraussichtlich an seiner Session vom 13./14. September 2004 beraten.
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Bruno Schmid
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