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Staatskanzlei Luzern

Die Gleichstellungskommission empfiehlt ein Ja zur EO-Revision

Luzern (ots)

Die Kommission für die Gleichstellung von Frau und
Mann des Kantons Luzern empfiehlt ein JA zur Änderung des
Erwerbsersatzgesetzes (für Dienstleistende und bei Mutterschaft). Die
Kommission ist der Meinung, die Gesetzesrevision ist kinder-,
familien- und wirtschaftsfreundlich.
Dank Mutterschaftsurlaub können Frauen sich in den ersten Wochen
voll und ganz um ihr neugeborenes Kind kümmern. Der Erwerbsersatz bei
Mutterschaft ist gerade für Frauen im Niedriglohnbereich eine
wichtige soziale Stütze.Die Revision bringt gleichzeitig eine
Verbesserung hinsichtlich der Entschädigungen für Dienstleistende.
Sie entlastet das Lohnbudget zahlreicher Arbeitgeber, insbesondere
wenn sie Mütter und junge Familien-Väter beschäftigen.

Kontakt:

Carmen Jud
Präsidentin der Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann
des Kantons Luzern
Zähringerstr. 3
6003 Luzern
Tel. 041 240 00 18 (privat) oder 031 300 50 60 (Geschäft)

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