Grossratskommission stimmt einer Änderung des Feuerschutzgesetzes zu
Luzern (ots)
Die Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie (RUEK) des Grossen Rates stimmt dem Entwurf einer Änderung des Gesetzes über den Feuerschutz (B 96) einstimmig zu. Mit der Änderung wird das Gesetz von den nicht mehr notwendigen Bestimmungen über den vorbeugenden Brandschutz befreit und behinderte Personen mit beschränkter wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit werden von der Feuerwehrersatzabgabepflicht befreit. Die RUEK hat die Vorlage unter dem Vorsitz von Pius Höltschi (CVP, Aesch) vorberaten.
Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass neu gesamtschweizerische Brandschutzvorschriften gelten. Sie wurden von der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) erarbeitet und durch das Interkantonale Organ Technische Handelshemmnisse mit Beschluss vom 10. Juni 2004 schweizweit für verbindlich erklärt. Somit entfällt die Notwendigkeit eigener, kantonaler Regelungen. Die Vorschriften sind insgesamt etwas liberalisiert worden und bieten nun für Architekten und die Baubranche mehr Spielraum. Im Gegenzug wird aber mehr Eigenverantwortung verlangt. Das bisherige Sicherheitsniveau wird mit der Änderung respektive Vereinheitlichung nicht herabgesetzt.
Richtig findet die Kommission auch das Zeichen gegenüber behinderten Menschen, indem solchen Personen bei beschränkter wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit die Feuerwehrpflichtersatzabgabe erlassen wird. Eine Ausdehnung auf sämtliche behinderte Personen fand dagegen keine Mehrheit. Im Hinblick auf eine einheitliche Handhabung wird es als zweckmässig angesehen, diese Vorgabe kantonal zu setzen und nur den Vollzug auf kommunaler Ebene anzusiedeln.
Im Sinne eines Nachtrags zur Gesetzesrevision wurde schliesslich eine Änderung zusätzlich in die Vorlage aufgenommen. Die Wahl der Kaminfegermeister soll neu durch das zuständige Departement und nicht mehr durch den Gesamtregierungsrat erfolgen. Die politischen Überlegungen bei solchen Wahlen können auch auf Stufe Departement berücksichtigt werden. Die Verwaltungsabläufe können so insgesamt stufengerechter und effizienter ausgestaltet werden.
Die Vorlage ist für die Novembersession des Grossen Rates traktandiert.
Kontakt:
Pius Höltschi
Kommissionspräsident
Tel. +41/79/448'09'52