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Staatskanzlei Luzern

Agglomerationsprogramm Luzern: Gemeinsamer und kraftvoller Auftritt Luzerns

Luzern (ots)

Das Agglomerationsprogramm Luzern tritt in eine
wichtige Phase. Die Zustimmung des Grossen Rates zum Planungsbericht
Agglomerationsprogramm Luzern und zur damit verbundenen
Richtplanänderung schafft die Voraussetzungen für die Vereinbarung
mit dem Bund über die Umsetzung der konkreten Projekte. Regierungsrat
Max Pfister, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements
des Kantons Luzern betonte bei der Präsentation der Vorlagen die
Bedeutung eines gemeinsamen und kraftvollen Auftritts Luzerns.
Das Agglomerationsprogramm ist ein Gemeinschaftswerk des Kantons
und der Stadt Luzern, des Regionalplanungsverbands, des Zweckverbands
öffentlicher Agglomerationsverkehr Luzern, des Verbands Luzerner
Gemeinden und der regionalen Wirtschaft. Mit 24 vernetzten Massnahmen
wird die Entwicklung der Bereiche Siedlung, Verkehr, Umwelt und
Wirtschaft im Raum Luzern koordiniert mit dem Ziel, das
Verkehrssystem qualitativ zu verbessern, die Verkehrssicherheit zu
erhöhen, die Siedlungsentwicklung nach Innen zu fördern sowie die
Umweltbelastung und den Ressourcenverbrauch zu vermindern.
Zusammenspiel von Verkehrswegen, Verkehrsmitteln und Raumplanung
Das dem Grossen Rat unterbreitete Agglomerationsprogramm und die
damit zusammenhängende Richtplanänderung sind das Ergebnis einer rund
dreijährigen Arbeit. In mehreren breiten Mitwirkungs- und
Auflageverfahren hatten Behörden, Organisationen und Bevölkerung die
Möglichkeit, zu den verschiedenen Dokumenten Stellung zu nehmen. Zu
den Massnahmen zählen im Strassenbereich der A2-Bypass Luzern, die
Autobahnanschlüsse Rothenburg und Buchrain mit dem Zubringer Rontal,
die Spangen Süd und Nord in der Stadt Luzern sowie die Umgestaltung
des Seetalplatzes und seiner Zufahrten. Die Massnahmen im
Strassenbereich schaffen insbesondere auch Raum für den in der Region
wichtigen öffentlichen Busverkehr.
Bei der Schieneninfrastruktur umfassen die Massnahmen den
Doppelspurausbau und die Tieflegung der Zentralbahn, die zusätzliche
Doppelspur im Abschnitt Reussbühl-Bahnhof Luzern, den
Doppelspurausbau am Rotsee mit Abstimmung auf den Doppelspurausbau
Rotkreuz-Cham sowie eine Reihe im Rahmen der weiteren
S-Bahn-Ausbauetappen vorgesehener Haltestellen.
Hinzu kommen organisatorische und betriebliche Verbesserungen im
Busnetz, Massnahmen zur Förderung der kombinierten Mobilität und zur
Optimierung des Velo- und Fussgängerverkehrs sowie Vorkehrungen im
Bereich der Verkehrssteuerung, des Tarifverbundes und des
Mobilitätsmanagements. Konkretisiert sind die Aufgaben bei der
Entwicklungsschwerpunktplanung, der Anpassung der Ortsplanungen sowie
der Abstimmung von Siedlung und Verkehr.
Die Massnahmen sollen im Verlaufe der nächsten rund 20 Jahre
realisiert werden und haben Investitionskosten von 3.3 Milliarden
Franken zur Folge. 2.4 Milliarden Franken entfallen auf den Bund für
Projekte von nationaler Bedeutung. Die dem Kanton und den Gemeinden
verbleibenden Kosten können insgesamt als tragbar erachtet werden.
Investitionen in wichtige Projekte der Verkehrsinfrastruktur im
ländlichen Raum sind weiterhin möglich.
Grosser Rat setzt wichtiges Zeichen
Regierungsrat Max Pfister betonte bei der Präsentation, dass das
vorliegende Agglomerationsprogramm der mehrfach vom Grossen Rat in
Planungsberichten und mit Standesinitiativen unterstützten Luzerner
Gesamtverkehrsstrategie folge. Max Pfister misst der Haltung des
Kantonsparlaments grosse Bedeutung zu. Im verschärften
Standortwettbewerb und Ringen der Schweizer Agglomerationen um
Bundesgelder spiele ein gemeinsamer und kraftvoller Auftritt für die
Agglomeration Luzern eine wichtige Rolle. Die vom Bundesamt für
Verkehr und den SBB vor kurzem vorgestellten Ergebnisse aus der
Überprüfung der zukünftigen Eisenbahnprojekte zeigten, dass noch
einige Überzeugungsarbeit geleistet werden müsse, damit die für die
Region Luzern und die Zentralschweiz dringlichen Projekte realisiert
werden könnten.
Der Grosse Rat wird sich mit dem Agglomerationsprogramm und der
Richtplanänderung voraussichtlich in der November-Session 2006
befassen. Mit der Verankerung im kantonalen Richtplan wird das
Agglomerationsprogramm behördenverbindlich. Es folgt die Genehmigung
der Richtplananpassung durch den Bundesrat. Eine Programmvereinbarung
mit dem Bund über die Umsetzung des Agglomerationsprogramms schafft
anschliessend die Voraussetzung, dass Bundesbeiträge ausgelöst werden
können.
Kontakt
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Tel. : +41/41/228'53'52

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