Verfahren gegen Geschäftsführer der HARK AG eingestellt
Luzern (ots)
Das Kantonale Untersuchungsrichteramt - Abteilung Wirtschaftskriminalität - hat die Untersuchung wegen Verdacht auf Betrug und Misswirtschaft gegen die Geschäftsführer der HARK AG (u.a. Felix Müri, Nationalrat) eingestellt.
Den Verantwortlichen der Hark AG mit Verkaufslokalen in Luzern und Zürich (formeller Firmensitz: Hergiswil NW) wurde von Kunden vorgeworfen, man habe ihnen in betrügerischer Weise Anzahlungen bei der Bestellung von Cheminées und Cheminée-Öfen abgenommen, in der Folge jedoch bis zur Konkurseröffnung die anbezahlten Waren nicht ausgeliefert und Misswirtschaft betrieben. Im Verlaufe des Strafverfahrens wurden die Angeschuldigten von der Hauptlieferantin HARK GmbH &; Co. KG aus Deutschland zusätzlich belastet. Man hielt ihnen vor, sie hätten durch gefälschte Zahlungsprotokolle arglistig Warenlieferungen ertrogen.
Das Konkurs- und Strafverfahren wurde durch die lokalen Medien bekannt gemacht, weil es sich bei einem der beschuldigten Geschäftsführer um den bekannten Nationalrat Felix Müri handelt. Die Vorwürfe der Anzeigesteller erwiesen sich in der Strafuntersuchung jedoch als nicht stichhaltig. Die Untersuchung kommt zum Schluss, dass die Angeschuldigten keine strafrechtlich relevanten Verfehlungen begingen. Die Tatbestände des Betruges und der Misswirtschaft sind nicht erfüllt.
Die Untersuchung wurde eingestellt.
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Kantonales Untersuchungsrichteramt
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Geschäftsleitender Untersuchungsrichter
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