Kommission Justiz- und Sicherheit heisst Änderung des Datenschutzgesetzes und neue Bestimmung im Gesundheitsgesetz gut
Luzern (ots) - Die Kommission Justiz und Sicherheit des Grossen Rates (JSK) hat unter dem Vorsitz von Margrit Steinhauser (SP, Luzern) eine Änderung des Datenschutzgesetzes gutgeheissen. Die Änderung besteht hauptsächlich in Anpassungen an das Recht des Bundes und der EU im Rahmen der Bilateralen Verträge II und der Abkommen von Schengen/Dublin.
Das Datenschutzniveau im Kanton Luzern muss angehoben werden. Wichtig ist dabei die Stellung des Datenschuzbeauftragten, speziell dessen Unabhängigkeit. Neu wird der Datenschutzbeauftragte administrativ der Staatskanzlei zugeordnet. Die ursprünglich in der Vernehmlassungsbotschaft vorgeschlagene Regelung, dass der Datenschutzbeauftragte über ein eigenes Budget verfügen und auf eine bestimmte Amtsdauer fest gewählt werden soll, wurde vom Regierungsrat nicht übernommen. Die JSK stimmt dieser Lösung grossmehrheitlich zu. Die Wahl des Datenschutzbeauftragten erfolgt durch den Regierungsrat und soll - so die Korrektur der JSK - durch das Parlament genehmigt werden. Der Datenschutzbeauftragte wird neu in gewissen Fällen ein Beschwerderecht erhalten und neu unterstehen auch erstinstanzliche Verwaltungsverfahren dem Datenschutzgesetz.
Die Schweiz wird sich einer Kontrolle der korrekten und vollständigen Umsetzung des erwähnten Abkommens durch die EU zu stellen haben. Erst wenn diese Prüfung bestanden ist, können die Abkommen von Schengen/Dublin für die Schweiz in Kraft treten. Falls man den Anforderungen der EU nicht genügt, könnte sich der Zugang der Luzerner Polizei zum Schengener Informationssystem SIS verzögern.
Das Gesundheitsgesetz muss ebenfalls angepasst werden, da eine gesetzliche Grundlage zu schaffen ist für die Bearbeitung sensibler Daten durch den Kantonsarzt oder die Kantonsärztin im Zusammenhang mit der Beglaubigung von Bescheinigungen für die Ein- und Ausfuhr von Betäubungsmitteln durch kranke Reisende.
Der Grosse Rat wird diese Gesetzesänderungen voraussichtlich an seiner Session vom 26./27. März 2007 beraten.
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Dr. Margrit Steinhauser, Präsidentin JSK
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