Freier Personenverkehr: Korrektes Verhalten der meldepflichtigen Unternehmen im Kanton Luzern
Luzern (ots)
Der freie Personenverkehr führte 2006 im Kanton Luzern nicht zu Lohn- und Sozialdumping. Die Tripartite Kommission Arbeitsmarkt (TKA), welche die Einhaltung der orts- und branchenüblichen Löhne und Arbeitsbedingungen überwacht, attestiert den meldepflichtigen Luzerner Unternehmen grundsätzlich ein korrektes Verhalten. Der Grossteil der so genannt "entsandten Arbeitnehmenden" (bei einem ausländischen Unternehmen Angestellte, die in der Schweiz einen Auftrag ausführen) stammte aus Deutschland.
2006 wurden dem Kanton Luzern 4'961 Personenmeldungen (2005: 4'152) über entsandte Arbeitnehmende, ausländische selbständig Erwerbende und ausländische Arbeitnehmende mit Stellenantritt bei Schweizer Arbeitgebern gemacht. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Zunahme von 19.5%. Die meisten Meldungen stammten aus Deutschland (3'897 = 78.5%), gefolgt von Österreich (363 = 7.3%), Italien (163 = 3.3%) und Portugal (143 = 2.9%).
Eine Zunahme der Meldungen wurde in fast allen Branchen festgestellt. Spitzenreiter mit 2'928 Meldungen (+ 741) ist weiterhin das Bauhaupt- und Baunebengewerbe. Von der Industrie und dem verarbeitenden Gewerbe gingen 1'150 Meldungen ein. Die Gesamtdauer der gemeldeten Einsätze betrug 165'396 Tage, was einer durchschnittlichen Dauer von 33.3 Tagen pro Einsatz entspricht.
49% der gemeldeten Personen konnten einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag mit Mindestlohnbestimmungen unterstellt werden. Die Kontrollen in diesen Branchen werden von den Paritätischen Kommissionen in eigener Regie durchgeführt. Für die übrigen Branchen ist die Tripartite Kommission Arbeitsmarkt (TKA) zuständig, die aus Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Kantonsvertretern besteht.
Die Kontrollen werden von der Dienststelle Wirtschaft und Arbeit (wira) durchgeführt. Sie hat einen Teil der Kontrollen an den Verein für Baustellen- und Betriebskontrollen "FAIRCONTROL", der von verschiedenen paritätischen Kommissionen von allgemein verbindlich erklärten GAV getragen wird, delegiert. Ziel ist es, damit Mehrfachkontrollen an einzelnen Einsatzorten zu vermeiden sowie das Know-how der Vertragspartner zu nutzen.
Geprüft wurden von der Dienststelle wira selbst bzw. in ihrem Auftrag im Jahre 2006 insgesamt 188 Arbeitgeber mit 458 Arbeitnehmenden (18% aller Personenmeldungen ihres Zuständigkeitsbereichs). Die Anzahl kontrollierter Einsatzorte bzw. Betriebe wurde gegenüber 2005 um 36% erhöht. Halbiert hat sich dagegen die Anzahl betroffener Personen pro Kontrolle.
Die Schwerpunkte der Kontrollen lagen in der Baunebenbranche, in der Industrie und im Gewerbe sowie im Handel. Die TKA kommt in ihrem Jahresbericht zum Schluss, dass sich die meldepflichtigen Unternehmen korrekt verhielten. Lohndumping, das heisst, systematisches und markantes Unterbieten der ortsüblichen Löhne wurde bei den Kontrollen nicht festgestellt. Die meisten der 27 geahndeten Verstösse betrafen das Meldeverfahren. Diese Übertretungen geschahen meist aus Unwissenheit über die Entsendegesetzgebung und die damit verbundenen Pflichten.
Das Entsendegesetz schützt Erwerbstätige vor dem Risiko von Sozial- und Lohndumping, das mit der Einführung des freien Personenverkehrs eintreten könnte. Einzuhalten sind eine minimale Entlöhnung, die Arbeits- und Ruhezeit, eine Mindestdauer der Ferien, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Schutz von Schwangeren, Wöchnerinnen, Kindern und Jugendlichen sowie die Gleichbehandlung von Mann und Frau. Die Beachtung dieser Vorschriften ist von den zuständigen Kontrollorganen mindestens stichprobenweise zu überprüfen.
Kontakt:
Präsident Tripartite Kommission Arbeitsmarkt
Tel.: +41/41/320'37'45
Hans Hofstetter
Leiter Dienststelle Wirtschaft und Arbeit
Tel.: +41/41/228'61'71