Regierungsrat weist Beschwerde gegen die Volksabstimmung über die Fusion Littau-Luzern ab
Luzern (ots)
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat die Stimmrechtsbeschwerde gegen die Volksabstimmung vom 17. Juni 2007 über die Fusion der Gemeinden Littau und Luzern abgewiesen, soweit er darauf eingetreten ist.
Das Vorgehen des Grossen Stadtrates von Luzern, das Inkrafttreten der Fusion der Gemeinden Littau und Luzern nicht vom Zustandekommen des Kantonsbeitrags abhängig zu machen, verletzt die Abstimmungsfreiheit nicht. Dies gilt auch für die Festlegung des Abstimmungstermins durch den Stadtrat von Luzern auf den 17. Juni 2007, obwohl zu diesem Zeitpunkt wegen des Zustandekommens des Referendums gegen das Dekret über die finanzielle Unterstützung der Gemeindevereinigung Littau-Luzern noch nicht feststeht, ob die Stimmberechtigten des Kantons Luzern die Vereinigung von Littau und Luzern mit einem Kredit von 20 Millionen Franken unterstützen werden.
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