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Staatskanzlei Luzern

Regierungsrat weist Beschwerde gegen die Volksabstimmung über die Fusion Littau-Luzern ab

Luzern (ots)

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat die
Stimmrechtsbeschwerde gegen die Volksabstimmung vom 17. Juni 2007
über die Fusion der Gemeinden Littau und Luzern abgewiesen, soweit er
darauf eingetreten ist.
Das Vorgehen des Grossen Stadtrates von Luzern, das Inkrafttreten
der Fusion der Gemeinden Littau und Luzern nicht vom Zustandekommen
des Kantonsbeitrags abhängig zu machen, verletzt die
Abstimmungsfreiheit nicht. Dies gilt auch für die Festlegung des
Abstimmungstermins durch den Stadtrat von Luzern auf den 17. Juni
2007, obwohl zu diesem Zeitpunkt wegen des Zustandekommens des
Referendums gegen das Dekret über die finanzielle Unterstützung der
Gemeindevereinigung Littau-Luzern noch nicht feststeht, ob die
Stimmberechtigten des Kantons Luzern die Vereinigung von Littau und
Luzern mit einem Kredit von 20 Millionen Franken unterstützen werden.

Kontakt:

Staatskanzlei Luzern
Tel.: +41/41/228'60'00

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