Freier Personenverkehr: Zunahme der Personenmeldungen - korrekte Arbeitgeber
Luzern (ots)
Der freie Personenverkehr führte 2007 im Kanton Luzern nicht zu Lohn- und Sozialdumping. Die Tripartite Kommission Arbeitsmarkt (TKA), welche die Einhaltung der orts- und branchenüblichen Löhne und Arbeitsbedingungen überwacht, attestiert den meldepflichtigen Luzerner Unternehmen grundsätzlich ein korrektes Verhalten. Der Grossteil der Arbeitnehmenden stammte aus Deutschland.
2007 wurden dem Kanton Luzern 5'485 Personenmeldungen (2006: 4'961) über - sogenannt entsandte - Arbeitnehmende aus dem Ausland, ausländische selbständig Erwerbende und ausländische Arbeitnehmende mit Stellenantritt bei Schweizer Arbeitgebern gemacht. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Zunahme von 11%. Die meisten Meldungen stammten aus Deutschland (4'356 = 79.4%), gefolgt von Österreich (430 = 7.8%), Portugal (120 = 2.2%) und Italien (119 = 2.2%).
Eine Zunahme der Meldungen wurde in fast allen Branchen festgestellt. Spitzenreiter mit 3'173 Meldungen (+ 245) ist weiterhin das Bauhaupt- und Baunebengewerbe. Von der Industrie und dem verarbeitenden Gewerbe gingen 1'292 (+ 142) Meldungen ein. Die Gesamtdauer der gemeldeten Einsätze betrug 175'601 Tage (2006: 165'396 Tage), was einer durchschnittlichen Dauer von 32 Tagen (2006: 33 Tagen) pro Einsatz entspricht.
57% (2006: 49%) der gemeldeten Personen konnten einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) mit Mindestlohnbestimmungen unterstellt werden. Die Kontrollen in diesen Branchen werden von den Paritätischen Kommissionen in eigener Regie durchgeführt. Für die übrigen Branchen ist die Tripartite Kommission Arbeitsmarkt (TKA) zuständig, die aus Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Kantonsvertretern besteht. Die Kontrollen werden von der Dienststelle Wirtschaft und Arbeit (wira) durchgeführt. Die TKA hat einen Teil der Kontrollen an den Verein für Baustellen- und Betriebskontrollen "FAIRCONTROL" delegiert. "FAIRCONTROL" wird von verschiedenen paritätischen Kommissionen von allgemein verbindlich erklärten GAV getragen. Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, Mehrfachkontrollen an einzelnen Einsatzorten zu vermeiden sowie das Know-how der Vertragspartner zu nutzen. Zudem hat die Dienststelle wira eine Leistungsvereinbarung mit dem Verein für Baustellen- und Betriebskontrollen "PARICONTROL" getroffen. Dieser wird ebenfalls von verschiedenen Paritätischen Kommissionen im GAV-Bereich getragen, insbesondere aus der Baubranche. Mit dieser Vereinbarung delegiert die Dienststelle einen Teil ihrer Kontrolltätigkeit. Im Jahre 2007 waren dies nach Kündigung des Landesmantelvertrages vorerst nur die Kontrollen im Bereich des Bauhauptgewerbes. Dank vermehrter Kontrolltätigkeit wurden im Jahre 2007 von der Dienststelle wira selbst bzw. in ihrem Auftrag insgesamt 468 Betriebe (2006: 188 Betriebe) geprüft.
Die Schwerpunkte der Kontrollen lagen in der Baunebenbranche, in der Industrie, im Handel sowie im Gewerbe. Die Dienstelle wira kommt in ihrem Jahresbericht zum Schluss, dass der Arbeitsmarkt im Kanton Luzern mit Blick auf die Personenfreizügigkeit nicht mit wesentlichen Problemen belastet ist. Es wurde kein Lohndumping im Sinne des Entsendegesetzes festgestellt, das heisst, kein systematisches Unterbieten der ortsüblichen Löhne. Die meisten Beanstandungen betreffen das Meldeverfahren. Es wurden 44 Sanktionen wegen Verstösen gegen die Meldepflicht ausgesprochen. Zudem konnten 16 Verständigungsverfahren erfolgreich zu Ende geführt werden. Das heisst, in allen diesen Einzelfällen von Unterschreitung des ortsüblichen Lohnes erfolgte die nachweisliche Lohnnachzahlung an die Mitarbeitenden.
Das Entsendegesetz schützt Erwerbstätige vor dem Risiko von Sozial- und Lohndumping, was mit der Einführung des freien Personenverkehrs eintreten könnte. Einzuhalten sind eine minimale Entlöhnung, die Arbeits- und Ruhezeit, eine Mindestdauer der Ferien, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Schutz von Schwangeren, Wöchnerinnen, Kindern und Jugendlichen sowie die Gleichbehandlung von Mann und Frau. Die Beachtung dieser Vorschriften ist von den zuständigen Kontrollorganen mindestens stichprobenweise zu überprüfen.
Der vollständige Bericht der Tripartiten Kommission Arbeitsmarkt (TKA) kann eingesehen werden unter: www.wira.lu.ch
Kontakt:
Giuseppe Reo, Präsident Tripartite Kommission Arbeitsmarkt
Tel.: +41/41/249'93'00
Hans Hofstetter, Leiter Dienststelle Wirtschaft und Arbeit
Tel.: +41/41/228'61'71