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Staatskanzlei Luzern

Freier Personenverkehr: Zunahme der Personenmeldungen - korrekte Arbeitgeber

Luzern (ots)

Der freie Personenverkehr führte 2007 im Kanton
Luzern nicht zu Lohn- und Sozialdumping. Die Tripartite Kommission
Arbeitsmarkt (TKA), welche die Einhaltung der orts- und
branchenüblichen Löhne und Arbeitsbedingungen überwacht, attestiert
den meldepflichtigen Luzerner Unternehmen grundsätzlich ein korrektes
Verhalten. Der Grossteil der Arbeitnehmenden stammte aus Deutschland.
2007 wurden dem Kanton Luzern 5'485 Personenmeldungen (2006:
4'961) über - sogenannt entsandte - Arbeitnehmende aus dem Ausland,
ausländische selbständig Erwerbende und ausländische Arbeitnehmende
mit Stellenantritt bei Schweizer Arbeitgebern gemacht. Dies
entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Zunahme von 11%. Die meisten
Meldungen stammten aus Deutschland (4'356 = 79.4%), gefolgt von
Österreich (430 = 7.8%), Portugal (120 = 2.2%) und Italien (119 =
2.2%).
Eine Zunahme der Meldungen wurde in fast allen Branchen
festgestellt. Spitzenreiter mit 3'173 Meldungen (+ 245) ist weiterhin
das Bauhaupt- und Baunebengewerbe. Von der Industrie und dem
verarbeitenden Gewerbe gingen 1'292 (+ 142) Meldungen ein. Die
Gesamtdauer der gemeldeten Einsätze betrug 175'601 Tage (2006:
165'396 Tage), was einer durchschnittlichen Dauer von 32 Tagen (2006:
33 Tagen) pro Einsatz entspricht.
57% (2006: 49%) der gemeldeten Personen konnten einem
allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) mit
Mindestlohnbestimmungen unterstellt werden. Die Kontrollen in diesen
Branchen werden von den Paritätischen Kommissionen in eigener Regie
durchgeführt. Für die übrigen Branchen ist die Tripartite Kommission
Arbeitsmarkt (TKA) zuständig, die aus Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und
Kantonsvertretern besteht. Die Kontrollen werden von der Dienststelle
Wirtschaft und Arbeit (wira) durchgeführt. Die TKA hat einen Teil der
Kontrollen an den Verein für Baustellen- und Betriebskontrollen
"FAIRCONTROL" delegiert. "FAIRCONTROL" wird von verschiedenen
paritätischen Kommissionen von allgemein verbindlich erklärten GAV
getragen. Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, Mehrfachkontrollen an
einzelnen Einsatzorten zu vermeiden sowie das Know-how der
Vertragspartner zu nutzen. Zudem hat die Dienststelle wira eine
Leistungsvereinbarung mit dem Verein für Baustellen- und
Betriebskontrollen "PARICONTROL" getroffen. Dieser wird ebenfalls von
verschiedenen Paritätischen Kommissionen im GAV-Bereich getragen,
insbesondere aus der Baubranche. Mit dieser Vereinbarung delegiert
die Dienststelle einen Teil ihrer Kontrolltätigkeit. Im Jahre 2007
waren dies nach Kündigung des Landesmantelvertrages vorerst nur die
Kontrollen im Bereich des Bauhauptgewerbes. Dank vermehrter
Kontrolltätigkeit wurden im Jahre 2007 von der Dienststelle wira
selbst bzw. in ihrem Auftrag insgesamt 468 Betriebe (2006: 188
Betriebe) geprüft.
Die Schwerpunkte der Kontrollen lagen in der Baunebenbranche, in
der Industrie, im Handel sowie im Gewerbe. Die Dienstelle wira kommt
in ihrem Jahresbericht zum Schluss, dass der Arbeitsmarkt im Kanton
Luzern mit Blick auf die Personenfreizügigkeit nicht mit wesentlichen
Problemen belastet ist. Es wurde kein Lohndumping im Sinne des
Entsendegesetzes festgestellt, das heisst, kein systematisches
Unterbieten der ortsüblichen Löhne. Die meisten Beanstandungen
betreffen das Meldeverfahren. Es wurden 44 Sanktionen wegen Verstösen
gegen die Meldepflicht ausgesprochen. Zudem konnten 16
Verständigungsverfahren erfolgreich zu Ende geführt werden. Das
heisst, in allen diesen Einzelfällen von Unterschreitung des
ortsüblichen Lohnes erfolgte die nachweisliche Lohnnachzahlung an die
Mitarbeitenden.
Das Entsendegesetz schützt Erwerbstätige vor dem Risiko von
Sozial- und Lohndumping, was mit der Einführung des freien
Personenverkehrs eintreten könnte. Einzuhalten sind eine minimale
Entlöhnung, die Arbeits- und Ruhezeit, eine Mindestdauer der Ferien,
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Schutz von
Schwangeren, Wöchnerinnen, Kindern und Jugendlichen sowie die
Gleichbehandlung von Mann und Frau. Die Beachtung dieser Vorschriften
ist von den zuständigen Kontrollorganen mindestens stichprobenweise
zu überprüfen.
Der vollständige Bericht der Tripartiten Kommission Arbeitsmarkt
(TKA) kann eingesehen werden unter:  www.wira.lu.ch

Kontakt:

Giuseppe Reo, Präsident Tripartite Kommission Arbeitsmarkt
Tel.: +41/41/249'93'00

Hans Hofstetter, Leiter Dienststelle Wirtschaft und Arbeit
Tel.: +41/41/228'61'71

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