WAK für Änderung des Gesetzes über die Wirtschaftsförderung und die Investitionshilfe für Berggebiete und gegen Volksinitiative "Bussengelder für Steuerrabatt"
Luzern (ots)
Die Kommission Wirtschaft und Abgaben WAK des Kantonsrates (Vorsitz Leo Müller, CVP, Ruswil) hat eine Änderung des Gesetzes über die Wirtschaftsförderung und die Investitionshilfe für Berggebiete sowie die Volksinitiative "Bussengelder für Steuerrabatt" vorberaten.
Mit der Änderung des Gesetzes über die Wirtschaftsförderung und die Investitionshilfe für Berggebiete soll dieses in erster Linie an das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Bundesgesetz über Regionalpolitik angepasst werden. Das kantonale Gesetz über die Wirtschaftsförderung und die Investitionshilfe für Berggebiete vom 19. November 2001 bildet heute die allgemeine Grundlage für die Wirtschaftsförderung im Kanton Luzern. Es enthält einerseits allgemeine Bestimmungen über die Wirtschaftsförderung und andererseits das Anschlussrecht zum Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete (IHG). Da das IHG nun durch das Bundesgesetz über Regionalpolitik ersetzt worden ist, sollen die kantonalen Bestimmungen über die Investitionshilfe für Berggebiete durch die notwendigen Anschlussbestimmungen über die Regionalpolitik abgelöst werden. Das Bundesgesetz über Regionalpolitik regelt die Massnahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) und deren Umsetzung und äussert sich auch konkret zu den Aufgaben der Kantone (z.B. Erarbeitung von Umsetzungsprogrammen, Abschluss der mehrjährigen Programmvereinbarungen mit dem Bund). Mit den neuen kantonalen Bestimmungen über die Regionalpolitik soll in erster Linie eine gesetzlich verankerte Grundlage für die Leistung von Staatsbeiträgen zur Förderung der NRP geschaffen werden. Zudem sollen die verschiedenen Finanzierungsmittel, die der Bund vorsieht, auch auf kantonaler Ebene gesetzlich verankert werden. Schliesslich werden die Voraussetzungen für die kantonale Beteiligung an NRP-Projekten aufgezeigt und die wichtigsten Zuständigkeiten ausdrücklich geregelt.
Aktualisierung der Grundlage für die Wirtschaftsförderung
Weiter soll die aufgrund der Regionalpolitik notwendige Gesetzesrevision genutzt werden, um die allgemeinen Bestimmungen zur Wirtschaftsförderung (§§ 1-9) auf den neusten Stand zu bringen. Dies betrifft insbesondere die Verankerung der administrativen Entlastung von kleinen und mittleren Unternehmen, die Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung, der Wirtschaft und der Wissenschaft sowie die Rolle der Stiftung Wirtschaftsförderung Luzern. Die WAK unterstützt die Botschaft einstimmig.
Nein zur Initiative "Bussengelder für Steuerrabatt!"
Die Volksinitiative "Bussengelder für Steuerrabatt!" verlangt die Errichtung eines Sonderfonds "Bussengelder für Steuerrabatt". In diesen sollen alle durch den Kanton Luzern und die Gemeinden erhobenen Ordnungsbussengelder gemäss Strassenverkehrsgesetz einbezahlt werden. Jeweils Ende Jahr soll der gesamte Betrag im Sonderfonds durch die Anzahl aller natürlichen Steuerpflichtigen im Kanton Luzern geteilt und der daraus entstehende Betrag pro Kopf jeder natürlichen steuerpflichtigen Person im Kanton Luzern jeweils jährlich als einmaliger Steuerrabatt gutgeschrieben werden. Die Initiative wird damit begründet, dass unter anderem die vielen Radarkontrollen, die fest installierten Radargeräte und die zahlreichen Kameras an den Verkehrsampeln nicht der Verkehrssicherheit dienten, sondern alleine dazu eingesetzt würden, Mehreinnahmen für die allgemeine Staatskasse zu generieren. Aus diesem Grund müssten die Einnahmen aus den Ordnungsbussen aus dem Strassenverkehr künftig für Steuerrabatte verwendet werden. Die WAK lehnt die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag grossmehrheitlich ab. Die verlangte Vergütung von Bussengeldern in der Form eines Steuerrabattes für alle würde lediglich zu einer aufwendigen Umverteilung zwischen den Steuerzahlerinnen und -zahlern führen. Um den Steuerrabatt aus Bussengeldern kompensieren zu können, müsste im Umfang von 3 Prozent einer Staatssteuereinheit auf Steuergelder zurückgegriffen werden.
Hoher administrativer Aufwand
Die Vergütung würde pro steuerpflichtige natürliche Person nur rund 40 Franken betragen. Die Auszahlung des Steuerrabattes hätte einen administrativen Mehraufwand sowie Kosten für Programmanpassungen und den Postversand zur Folge. Die Ordnungsbussen dienen der Einhaltung der Verkehrsregeln gemäss Strassenverkehrsgesetzgebung und damit der Verkehrssicherheit. Die Umlenkung der Busseneinnahmen von der allgemeinen Staatskasse in einen Sonderfonds wird deshalb keinen Einfluss haben auf Zahl und Art der durchgeführten Verkehrskontrollen und somit die Höhe der einkassierten Ordnungsbussen.
Der Kantonsrat wird die beiden Vorlagen voraussichtlich an der Session vom 24./25. Januar 2009 beraten.
Kontakt:
Leo Müller
Präsident WAK
Ruswil
Tel.: +41/41/495'28'20
Mobile: +41/79/363'32'50