Verstärkte Massnahmen zur Vermeidung von Gülleunfällen
Luzern (ots)
Mehrere Gülleunfälle in den letzten Wochen führten in verschiedenen Bächen des Kantons zu Gewässerverunreinigungen und Fischsterben. Die Vorkommnisse sind weder für die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) noch für den Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband (LBV) tolerierbar.
Die Häufung steht im Zusammenhang mit der vermehrten Gülleaustragung nach der Heu- und Siloernte. Dabei liegen die Ursachen selten bei undichten Gruben. Meistens sind es technische Defekte oder Unachtsamkeit, die in Verkettung mit anderen Umständen zu einer Gewässerverunreinigung führen. Um dem entgegenzuwirken, hat die Dienststelle Landwirtschaft und Wald zusätzliche Massnahmen beschlossen, welche ab sofort in Kraft treten:Die Informations- und Motivationskampagne mit einem speziellen Flyer http://www.lawa.lu.ch/leporello_hofduenger.pdf und einer «Vorsichtstafel», welche in diesem Frühjahr an alle Landwirtschaftsbetriebe verteilt wurden, wird fortgesetzt.
Bei der Kontrolle des Ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) auf den Landwirtschaftsbetrieben wird in Zusammenarbeit mit der Zertifizierungsstelle QUALINOVA ein Sicherheits-Check eingeführt. Vor der ÖLN-Kontrolle werden bei den Bauern mit einer Checkliste punktuelle Risikofaktoren nachgefragt, die erfahrungsgemäss zu einem Gülleunfall führen könnten. Beim Abzug der Direktzahlungen werden Gülleunfälle vermehrt als eventualvorsätzliches und vorsätzliches Handeln und weniger als fahrlässiges Vorkommnis bewertet. Damit können sich die Abzüge bei den Direktzahlungen verdoppeln.
Die Gemeinden werden mit einem Informationsschreiben auf ihren Teil der Verantwortung beim baulichen Gewässerschutz hingewiesen. Neue Güllegruben und Schwemmkanäle müssen vor der Inbetriebnahme einer Dichtigkeitsprüfung durch den Gemeindeingenieur unterzogen werden. Dabei ist zu beachten, dass mit den Zu- und Ableitungen und den Gegebenheiten in der Umgebung der Grube nicht neue Gefahren für einen Gülleunfall geschaffen werden.
Die Gesamtkontrollen beim baulichen Gewässerschutz der Einzelbetriebe werden beim Vorliegen eines Baugesuches weitergeführt. Die Massnahmen sollen Landwirte, Behörden und andere sensibilisieren, die in irgendeiner Form mit der Sicherheit von Hofdüngeranlagen zu tun haben. Die Vermeidung von Gewässerverunreinigungen durch Gülle hat erste Priorität.
Kontakt:
Fritz Birrer, Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa)
Tel.: +41/41/925'10'55
E-Mail: fritz.birrer@lu.ch
Internet: www.lawa.lu.ch