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Kindes- und Erwachsenenschutzrecht: Luzerner Regierungsrat verabschiedet Botschaft

Luzern (ots)

Der Regierungsrat verabschiedet die Botschaft zur Einführung eines neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts. Danach bleibt der Kindes- und Erwachsenenschutz weiterhin eine Gemeindeaufgabe. Die Vorgaben des Bundes rufen jedoch nach grundlegenden Reformen bei den Gemeinden.

Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht bedingt eine Fachbehörde mit mindestens drei Mitgliedern, die eine möglichst breite Palette von beruflichen Qualifikationen (aus den Disziplinen Recht, Medizin, Psychologie, Pädagogik und Sozialarbeit) abdecken sollten.

Die Zuständigkeit der Fachbehörde ist umfassend. Das heisst, die Aufgaben, die bisher bei der Vormundschaftsbehörde lagen, werden der neuen Fachbehörde übergeben. Sie wird auch für die fürsorgerische Unterbringung (früher: fürsorgerische Freiheitsentziehung) zuständig sein. Im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht geht es generell um schwerwiegende Eingriffe in zentrale Grundrechte des Menschen. Aus diesem Grund stellt der Bund hohe Anforderungen an die zu schaffende Fachbehörde und an ein rechtlich einwandfreies Verfahren.

Organisation

Die Leistung von qualitativ guter Arbeit erfordert Fachwissen und praktische Erfahrung. Dies setzt eine bestimmte Anzahl Verfahren und Massnahmen voraus. Als Zielgrösse wird ein Einzugsgebiet von mindestens 50'000 Einwohnerinnen und Einwohnern pro Fachbehörde angestrebt. Die Gemeinden müssen sich deshalb regional organisieren. Denkbar ist eine Organisation auf der Grundlage der Sozialberatungszentren-Regionen.

Auswirkungen auf die Gemeinden

Die Neuorganisation hat für die Gemeinden unterschiedliche Auswirkungen. Geringer fallen sie für kleinere Gemeinden und die Stadt Luzern aus. Erstere arbeiten bereits heute eng mit den Sozialberatungszentren zusammen, und die Arbeit für den Kindes- und Erwachsenenschutz auf den Gemeindeverwaltungen umfasst heute wenige Stellenprozente. Die Stadt Luzern verfügt bereits über eine ausgebaute Organisation und wird auch künftig diese Aufgabe allein wahrnehmen. Stärker von der Neuorganisation betroffen sind mittlere und grössere Gemeinden mit eigenen Vormundschaftssekretariaten. Je nach Organisationsmodell wird es dort zu Stellenverschiebungen zu den Fachbehörden und Fachdiensten führen. Es wird davon ausgegangen, dass heute im Kindesschutz- und Vormundschaftswesen tätige Personen weiterbeschäftigt werden.

Fachbehörde und Fachdienste

Die Fachbehörde plant und leitet das Abklärungsverfahren und trifft die erforderlichen Entscheide. Die Abklärungen erfolgen in der Regel durch die Fachbehörde oder den angegliederten Fachdienst. Möglich sind aber weiterhin Abklärungen durch die Gemeinden. Jeder Fachbehörde zugeordnet ist ein Fachdienst (unter anderem Kanzlei, Rechtsdienst, Revisorat). Der direkte Zugang zu einer gerichtlichen Beschwerdeinstanz (Einzelrichter oder Einzelrichterin Bezirksgericht/Obergericht) muss gemäss Bundesrecht gewährleistet sein.

Das heutige Kindesschutz- und Vormundschaftswesen kostet im Kanton Luzern gesamthaft rund 15,75 Millionen Franken. Die neue Fachbehördenorganisation wird Gesamtkosten von zirka 23 Millionen Franken ergeben. Die Mehrkosten gegenüber heute betragen somit rund 7 Millionen Franken.

Vernehmlassung

Von März bis Mai 2011 wurde ein breites Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Die Vernehmlassungsadressaten haben sich dabei grossmehrheitlich für eine Gemeindeaufgabe ausgesprochen. 44 Gemeinden und auch die Stadt Luzern mit insgesamt 258'000 Einwohnerinnen und Einwohnern wünschen, dass das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht auch weiterhin eine Gemeindeaufgabe bleibt. 25 Gemeinden mit rund 91'000 Einwohnerinnen und Einwohnern würden die Aufgabe lieber an den Kanton übergeben. CVP und FDP sehen die Aufgabe bei den Gemeinden; die SVP eher beim Kanton. Die Grünen erachten beide Lösungen als machbar. Die Sozialberatungszentren und die Amtsvormundschaft Luzern-Land begrüssen die Organisation als Gemeindeaufgabe.

Besserer Einbezug der Gemeinden

Verschiedentlich wurde bemängelt, dass die Gemeinden die Massnahmen, die von der neuen Behörde angeordnet werden, zwar wie bisher zu bezahlen, jedoch keine Mitwirkungsrechte beim Verfahren hätten. Es wurde vorgeschlagen, dass die Gemeinden jederzeit Akteneinsicht haben oder bei der Anordnung von Massnahmen mitwirken können sollten. Das Begehren hat die Regierung insofern aufgenommen, als die Information und der Einbezug der Gemeinden - soweit dies Bundesgesetzgebung und Verfahrensrecht zulassen - verbessert wurden.

Die Botschaft wird ab September im Kantonsrat beraten und danach von den Gemeinden umgesetzt. Die Federführung für die Umsetzung liegt beim Verband Luzerner Gemeinden. Am 1. Januar 2013 treten die Gesetzesänderungen in Kraft.

Kontakt:

Staatskanzlei Luzern
Tel.: +41/41/228'60'00
E-Mail: information@lu.ch
Internet: http://www.lu.ch

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