Unterschutzstellung der Zentral- und Hochschulbibliothek: Beschwerdefrist abgelaufen - zwei Beschwerden eingereicht
Luzern (ots)
Die Zentral- und Hochschulbibliothek ZHB Luzern wurde von der Dienststelle Hochschulbildung und Kultur am 7. Januar 2013 unter Denkmalschutz gestellt. Die Frist für eine Verwaltungsbeschwerde gegen den Unterschutzstellungsentscheid ist nun abgelaufen. Innert Monatsfrist sind beim Bildungs- und Kulturdepartement BKD zwei Beschwerden eingereicht worden - eine der Dienststelle Immobilien in Vertretung des Regierungsrates und eine von Kantonsrätin Andrea Gmür-Schönenberger zusammen mit fünf weiteren Kantonsratsmitgliedern unterzeichnete Beschwerde.
Der Kantonsrat hatte am 6. November 2012 die Motion Andrea Gmür- Schönenberger (M 219) erheblich erklärt und den Abriss und Neubau der ZHB sowie die Integration des Kantonsgerichtes in das neue Gebäude verlangt.
Die Beschwerdeführer stellen einerseits den Schutz der ZHB Luzern grundsätzlich in Frage, andererseits verlangen beide, mit dem Beschwerdeentscheid solange zuzuwarten, bis ein konkret ausgearbeitetes Neubauprojekt vorliegt.
Das BKD wird nun die eingegangenen Beschwerden überprüfen und über alle Anträge der Beschwerdeführer entscheiden. Gegen den Beschwerdeentscheid des Bildungs- und Kulturdepartements kann Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Luzern eingereicht werden.
Zum Schutz der Verfahrensgeheimnisse werden zum jetzigen Zeitpunkt keinen weiteren Auskünften erteilt.
Kontakt:
Roman Steiner
Leiter Rechtsdienst des Bildungs- und Kulturdepartements
Tel.: +41/41/228'52'08
erreichbar heute Montag, 11. Februar 2013 von 10.00 bis 12.00 Uhr.