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Staatskanzlei Luzern

Krienser Bevölkerung beweist Solidarität mit Menschen in Not

Luzern (ots)

Der Luzerner Regierungspräsident, Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf, ist erfreut über das Nein zur Umzonung Grosshof. Die Krienser Bevölkerung habe an der Urne ihre Solidarität mit Menschen in Not bewiesen. Sie habe ausserdem gezeigt, dass die Rechte der Grundstückbesitzer in ihrer Gemeinde respektiert werden.

Die Gemeindeinitiative «Zonenplanrevision Grosshof» hatte zum Ziel, den Bau des geplanten Asylzentrums in Kriens zu verhindern. Mit ihrem Nein zur Zonenplanrevision ist die Krienser Bevölkerung der Empfehlung von Gemeinderat und Einwohnerrat gefolgt. Der Luzerner Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf meint: «Die Krienser Stimmbürgerinnen und Stimmbürger beweisen mit dem Entscheid ihre Solidarität mit Menschen in Not.» Weiter sieht Graf in diesem Nein einen Ausdruck dafür, dass die Rechte der Grundstückbesitzer in der Gemeinde Kriens respektiert werden.

Der Bau des Asylzentrums beim Haft- und Untersuchungsgefängnis Grosshof in Kriens ist für den Kanton Luzern von grosser Bedeutung. Der gesetzliche Auftrag der Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden wird im Kanton Luzern mit dem bewährten 2-Phasen-Modell erfüllt: Neu ankommende Asylsuchende verbringen die ersten zwei bis sechs Monate in einem Asylzentrum. Ziel dieser Zentrumsphase ist, Asylsuchende mit den Lebensgewohnheiten bei uns vertraut zu machen. Das ist eine wichtige Voraussetzung für ein gutnachbarschaftliches Zusammenleben in der zweiten Phase, dem Wohnen in privaten Wohnungen. Damit das 2-Phasen-Modell weiterhin umgesetzt werden kann, braucht der Kanton Luzern dringend neue Zentrumsplätze.

Für den Kanton Luzern stand die «Zonenplanrevision Grosshof» nicht nur im Fokus des geplanten Asylzentrums. Die Beibehaltung der geltenden Zone für öffentliche Zwecke ist auch für andere künftige Bedürfnisse für öffentliche kantonale Bauten erforderlich. Mit einer Umzonung der Grundstücke Nr. 107 und 3362 wäre auch die längerfristige Entwicklungsmöglichkeit des Haft- und Untersuchungsgefängnisses Grosshof verunmöglicht worden.

Im Rahmen einer Vorprüfung hatte das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement des Kantons Luzern gegenüber der Gemeinde Kriens bereits vor der Abstimmung verlauten lassen, der Kanton Luzern könne der Umzonung des betroffenen Areals in eine Arbeitszone nicht zustimmen.

Der beauftragte Investor, die Genossenschaft Pandocheion, kann nun das Baubewilligungsverfahren und die Einspracheverhandlungen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens aufnehmen und das geplante Projekt weiter vorantreiben.

Resultate: http://www.kriens.ch

Strategiereferenz

Diese Botschaft dient der Umsetzung der folgenden Schwerpunkte in der Luzerner Kantonsstrategie: Solidarische Gesellschaft

Kontakt:

Staatskanzlei Luzern
041 228 60 00 (erreichbar bis 17 Uhr)
information@lu.ch

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