Bundesrat informiert sich über E-Government
Bern (ots)
Modernere Verwaltung, aktivere Bürgerinnen und Bürger
Der Bundesrat hat vom Stand der Arbeiten am E-Government Kenntnis genommen und das geplante Vorgehen gutgeheissen. Im Spätherbst 2001 will das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) dem Bundesrat eine breit abgestützte E-Government-Strategie mit konkreten Massnahmen vorlegen. Ausserdem werden unter Federführung der Bundeskanzlei Pilotprojekte für den elektronischen Behördenschalter (Guichet virtuel) und für das elektronische Abstimmen (E-Voting) vorbereitet.
E-Government-Strategie - von der Einzelleistung zum integrierten System
Die Schweiz nimmt mit einzelnen Anwendungen der Informations- und Kommunikationstechnik einen internationalen Spitzenplatz ein. Als Beispiele erwähnt seien etwa die Volkszählung (E-Census), die Live-Uebertragung des Parlamentsgeschehens im Internet und die blitzschnelle elektronische Verfügbarkeit der Wortprotokolle von National- und Ständerat, die Tierdatenbank, Systeme der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsvermittlung, die elektronische Zuteilung von Telefonnummern, elektronische Verzollungen und die LSVA. Der volle Nutzen des E-Governments kann aber nur erreicht werden, wenn die Systeme vernetzt und die Geschäftsprozesse angepasst werden. Harmonisierungen und Standardisierungen sind erforderlich, um Interoperabilität und Wirtschaftlichkeit sicherzustellen. Dazu gehören eine integrierte und standardisierte technische Plattform sowie gemeinsame, durchgängige Prozesse.
Das EFD wird deshalb im Spätherbst 2001 dem Bundesrat eine E-Government-Strategie vorlegen. Sie baut auf der Strategie des Bundesrates für die Informationsgesellschaft der Schweiz und auf dem Informatikleitbild vom Oktober 2000 auf. Die Strategie wird konkrete Massnahmen vorsehen und ein Portfolio der wichtigen E-Government-Vorhaben des Bundes enthalten. Bei der Erarbeitung sollen nicht nur verwaltungsinterne Stellen einbezogen werden; Interessierte aus Kantonen und Gemeinden, Verbänden, der Wirtschaft und der Wissenschaft sowie politischen Parteien, aber auch Einwohnerinnen und Einwohner werden im Rahmen einer Internet-gestützten Diskussion Anregungen einbringen können. Zwei Schlüsselprojekte der BK
Der Bundesrat liess sich ferner über den Stand der Arbeiten an zwei Schlüsselprojekten im E-Government-Bereich orientieren, die nur in enger Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden erarbeitet werden können. Es handelt sich um den Guichet virtuel und das E-Voting. Für beide Projekte ist je eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Vizekanzlerin Hanna Muralt eingesetzt worden.
Elektronischer Schalter
Der Guichet virtuel bringt einen nach Alltagsproblemen der Bevölkerung gegliederten direkten Zugang zu den staatlichen Behörden aller Stufen. Bereits Ende 2001 soll ein Pilotprojekt unter dem leicht einprägsamen Namen www.ch.ch gestartet werden. Ueber verschiedene Suchmöglichkeiten wird man künftig rasch zu den Informationen auf den Websites von Bund, Kantonen und Gemeinden geführt. Zusätzlich zu den Informationen sollen bereits vorhandene Transaktionen erschlossen werden: Der Behördenverkehr soll also unverzüglich elektronisch abgewickelt werden können, wenn diese Möglichkeit von einer Behörde bereits zur Verfügung gestellt wird. Die laufenden Arbeiten können schon heute im Internet unter www.admin.ch/e-gov mitverfolgt werden.
E-Voting
Die Stimmberechtigten sollen in Zukunft nicht nur an der Urne oder brieflich, sondern auch elektronisch stimmen, wählen sowie Initiativen oder Referenden unterschreiben können. Zuerst sind aber zahlreiche politische, rechtliche und technische Fragen zu lösen. Es geht zum Beispiel um die Sicherheit, um das Stimmgeheimnis und um die Verhinderung von Manipulation. Die Probleme sind so komplex, dass zuerst Pilotversuche in verschiedenen Teilbereichen durchgeführt und evaluiert werden müssen.
Pilotversuche in ZH, NE und GE
Zur Zeit sind die drei Kantone Zürich, Neuenburg und Genf dabei, solche Pilotversuche vorzubereiten. Als erster Kanton wird Genf Ende 2001 oder Anfang 2002 einen Versuch starten. Der Bund beteiligt sich massgeblich (bis zu 80 %) an den von den E-Voting-Pilotprojekten verursachten zusätzlichen Kosten.
DOKUMENTATION
Die Informationsgesellschaft in der Schweiz
1998 hat der Bundesrat unter Federführung des UVEK die Koordinationsgruppe Informationsgesellschaft (KIG) eingesetzt, um seine Strategie zur Förderung der Informationsgesellschaft in der Schweiz umzusetzen. Die interdepartemental zusammengesetzte KIG wird im Sommer 2001 ihren 3. Bericht abliefern, der auch wichtige Erkenntnisse für die E-Government-Strategie enthalten wird.
Handlungsbedarf erkannt
Die KIG zeigte in ihren beiden ersten Berichten Handlungsbedarf für verschiedene Bereiche auf. Gestützt auf ihre Empfehlungen gab der Bundesrat letztes Jahr grünes Licht für eine Bildungsoffensive, die einer digitalen Zweiklassengesellschaft entgegengewirken soll. Die KIG verlangte auch einen Aktionsplan E-Government und die Schaffung von geeigneten rechtlichen Rahmenbedingungen für den E-Commerce. Hier konnte mit der Verordnung über die Dienste der elektronischen Zertifizierung per 1. Mai 2000 ein erster wichtiger Schritt getan werden. Massnahmen wurden auch im Bereich Sicherheit getroffen, unter anderem durch die Schaffung eines Sonderstabs, der im Fall einer schweren Krise die Koordination der Massnahmen und die Kommunikation übernimmt.
Was ist E-Government?
Unter E-Government versteht man die Neugestaltung des Verkehrs unter und mit staatlichen Stellen durch die modernen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). E-Government intensiviert und fördert den Dialog zwischen Staat und Bevölkerung, wobei die herkömmlichen Kommunikationswege weiterhin verfügbar bleiben sollen.
IKT wird bereits genutzt
In den letzten Jahren nutzte die Verwaltung die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien bereits intensiv. Beispiele sind u.a. die elektronische Volkszählung, die Protokolle von National- und Ständerat, die Tierdatenbank, die Systeme der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitsvermittlung sowie die elektronischen Verzollungen. Der volle Nutzen des E-Governments kann aber nur erreicht werden, wenn die Systeme vernetzt und die Geschäftsprozesse angepasst sind.
Vision und Ziele von E-Government
E-Government soll dem Staat ermöglichen, seine Dienstleistungen flexibler, rund um die Uhr und in einwandfreier Qualität anzubieten. Einfache und sichere elektronische Interaktionen und Transaktionen erleichtern den Individuen und den Unternehmen den Verkehr mit den staatlichen Stellen, stärken die Transparenz der Verwaltung und stärken die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten. E-Government soll zur Effizienzsteigerung der Verwaltung beitragen, die Lebensqualität und die Standortattraktivität vergrössern und den gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Zusammenhalt des Landes fördern. Diese Entwicklung steht im Einklang mit der geplanten Einführung des Oeffentlichkeitsprinzips in der Verwaltung.
Breite Diskussion
Die ersten Inhalte der E-Government-Strategie wurden unter der Federführung des Informatikstrategieorgans Bund (ISB) von schweizerischen und ausländischen Fachleuten erarbeitet. Nach einer weiteren internen Redaktionsphase soll die Strategie innerhalb der Bundesverwaltung und später auch extern zur Diskussion gestellt werden. Die Diskussion soll internetgestützt erfolgen. Kantone, Parteien, Verbände und Einzelpersonen haben die Gelegenheit, ihre Anregungen einzubringen.
Guichet virtuel erleichtert den Verkehr mit Behörden
Für den Aufbau eines Guichet virtuel haben Bund und Kantone eine Vereinbarung erarbeitet, die inzwischen sämtliche Kantone unterzeichnet haben. Der Guichet virtuel ist eine gemeinsame Internet-Plattform des Bundes, der Kantone und der Gemeinden. Er stellt neue, auf Bürgeranliegen ausgerichtete Zusatzangebote zur Verfügung. Er soll die Behördenkontakte für alle Benutzerinnen und Benutzer erleichtern. Insbesondere in den Randregionen kann dieser elektronische Schalter den Behördenverkehr wesentlich erleichtern.
Inhalte des elektronischen Schalters
In einem ersten Schritt soll die Bevölkerung in den Stand gesetzt werden, Informationen nach individuellen Bedürfnissen abzurufen. In einem zweiten Schritt können auch eigentliche Transaktionen vorgenommen werden, das heisst die Geschäfte sollen unverzüglich elektronisch abgewickelt werden können, beispielsweise die Bestellung eines Reisepasses oder die Einreichung der Steuererklärung. Die Bundeskanzlei hat für die Erarbeitung der Inhalte einen aussenstehenden Experten, Herrn Franz Neff, verpflichtet. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen werden verschiedene Wege vorbereitet, über welche die Bürgerinnen und Bürger möglichst ohne Umwege eine Antwort auf ihre konkreten Fragen finden: mit einer Suchmaschine, mit einem Index oder mit einer eigenen Systematik, die nach Lebensbereichen geordnet ist. Bis zur Sommerpause sollen die Inhalte des Pilotversuchs im Grossen und Ganzen erarbeitet und anschliessend in Fokusgruppen getestet sein. Das Jahr 2002 wird im Zeichen der Evaluation des Pilotversuchs stehen. Auf Grund dieser Erfahrungen werden Bund, Kantone und Gemeinden gemeinsam einen Folgevertrag für den Betrieb des Guichet virtuel erarbeiten.
E-Voting: zahlreiche Probleme
Beim E-Voting sind noch zahlreiche Probleme politischer, rechtlicher, psychologischer, technischer und finanzieller Natur zu lösen. Die Hauptschwierigkeiten bilden das Fehlen eines elektronischen Stimmregisters sowie das System, das für die elektronische Abstimmung oder Wahl eingerichtet werden muss. Auf gesamtschweizerischer Ebene wird E-Voting kurzfristig nicht voll umsetzbar sein, die elektronische Stimmabgabe schrittweise eingeführt werden müssen. Es ist noch zu früh, einen Zeitpunkt anzugeben, von dem an alle Schweizerinnen und Schweizer elektronisch stimmen sowie Initiativen und Referenden unterschreiben können.
Pilotprojekte in Kantonen
Die Arbeitsgruppe 'Vorprojekt elektronische Abstimmung" ist überzeugt, dass verschiedene technische und organisatorische Probleme nur im Rahmen von Pilotprojekten eingehend behandelt werden können. Sie unterstützt deshalb die Pilotprojekte der Kantone Zürich, Neuenburg und Genf, weil diese von verschiedenen Ansätzen ausgehen, die unterschiedliche (Sicherheits)Aspekte abdecken: Der Kanton Genf entwickelt ein leicht und schnell einsetzbares Abstimmungssystem, bei dem Rubbelkarten mit Wegwerfcode benützt werden. Der Kanton Neuenburg möchte ein elektronisches Signatur-System entwickeln, das auch bei Volksinitiativen und Referenden angewandt werden kann. Im Kanton Zürich steht die Schaffung eines vereinheitlichten elektronischen Stimmregisters im Vordergrund.
Zweiklassengesellschaft verhindern
Die elektronische Verwaltung bringt sowohl dem Staat als auch der Bevölkerung Vorteile. Längerfristig sind Kosten- und Zeitersparnisse auf beiden Seiten zu erwarten. Es soll aber alles unternommen werden, um die Entstehung einer Zweiklassengesellschaft, das heisst einer verhängnisvollen Teilung der Gesellschaft in Internet-User und in Aussenstehende, zu verhindern. Alle Interessierten, auch diejenigen, die nicht über einen eigenen Internet-Anschluss verfügen, sollen den Zugang zur Technologie in nächster Nähe haben, zum Beispiel an öffentlichen Standorten.
Kontakt:
EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Informationsdienst
SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Informationsdienst
Für Auskünfte:
E-Government-Strategie:
Herr Jürg Römer
Delegierter für die Informatikstrategie Bund (ISB/EFD)
Tel. +41 31 325 98 98
Guichet virtuel:
Frau Vizekanzlerin Hanna Muralt Müller
Tel. +41 31 322 37 02
E-Voting:
Herr Urs Paul Holenstein, Bundeskanzlei
Tel. +41 31 323 53 36