BK: Neuregelung des Vernehmlassungsrechts des Bundes
Bern (ots)
Das Vernehmlassungsrecht des Bundes soll gestrafft, verwesentlicht und erstmals in einem Gesetz geregelt werden. Dieses Vorhaben des Bundesrates wird von den Kantonen, Parteien und interessierten Kreisen deutlich unterstützt. Der Bundesrat hat vom Ergebnis der Vernehmlassung Kenntnis genommen und die Bundeskanzlei beauftragt, eine Botschaft zu Handen des Parlaments auszuarbeiten.
Für die Mehrheit der 76 Vernehmlassungsteilnehmerinnen und - teilnehmer ist die Notwendigkeit einer gesetzlichen Neuregelung insbesondere im Hinblick auf neue Kommunikations- und Informationstechniken (Stichwort: elektronische Vernehmlassungen) unbestritten. Das generelle Ziel der Neuregelung besteht darin, die Adressaten von Konsultationen zu untergeordneten Vorhaben zu entlasten und ihnen damit zu ermöglichen, sich auf wichtige Vorlagen des Bundes zu konzentrieren. Auf diese Weise kann einem wiederholt geäusserten Wunsch Rechnung getragen werden. Der Bundesrat will die Vernehmlassungen zu wichtigen Vorhaben des Bundes weiterhin selbst eröffnen. Sodann soll zu Expertenvorlagen nur ausnahmsweise ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt werden, wenn dies im Rahmen einer komplexen Vorlage als Zwischenschritt unerlässlich erscheint. Schliesslich wird der Kreis der Vernehmlassungsadressaten massvoll erweitert. Der Bundesrat hat die Bundeskanzlei beauftragt, gestützt auf diese Grundsatzbeschlüsse eine Botschaft zu Handen der eidgenössischen Räte auszuarbeiten. Der Bericht über das Ergebnis der Vernehmlassung wird unter http://www.admin.ch/ch/d/bk/recht/index.html im Internet publiziert.
SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI Information und Kommunikation
Bern, 12. November 2003
Für Auskünfte: Schweizerische Bundeskanzlei, Sektion Recht Leiter der Sektion Recht: Thomas Sägesser (Tel. 031/322 41 51) Projektleiterin: Katalin Hunyady (Tel. 031/323 05 58)