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Bundeskanzlei BK

BK: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zu den bilateralen Abkommen II Schweiz-EU

Bern (ots)

Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zu den bilateralen Abkommen
II Schweiz-EU
Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, das 
Vernehmlassungsverfahren zu den bilateralen Abkommen II Schweiz - EU 
zu eröffnen. Das eidgenössische Departement für auswärtige 
Angelegenheiten (EDA) sowie das Eidgenössische 
Volkswirtschaftsdepartement (EVD) wurden beauftragt, das Verfahren 
bei den Kantonen, dem Bundesgericht, den politischen Parteien sowie 
bei interessierten Organisationen einzuleiten.
Ende der Vernehmlassung ist der 10. September 2004, für die Kantone 
wurde die Frist bis zum 17. September verlängert. Nach der 
Vernehmlassung werden die Abkommen von der Schweiz und der EU 
unterzeichnet und können anschliessend ab Herbst dem Parlament in 
separaten Genehmigungsbeschlüssen, aber einer Sammelbotschaft 
unterbreitet werden.
Ab 17. Juni 2002 wurde in insgesamt zehn Dossiers der Bilateralen II 
parallel verhandelt. Das Dossier Dienstleistungen wurde angesichts 
der Vielzahl offener Punkte im März 2003 in gegenseitigem 
Einvernehmen zwischen der Schweiz und der EU von den Bilateralen II 
abgekoppelt. Am 19. Mai 2004 wurden die Verhandlungen politisch 
abgeschlossen und am 25. Juni 2004 die Abkommen paraphiert.
Acht der neun Verhandlungsergebnisse der Bilateralen II sind 
Abkommen (verarbeitete Landwirtschaftsprodukte, Statistik, 
Ruhegehälter, Umwelt, Medien, Schengen/Dublin, Betrugsbekämpfung, 
Zinsbesteuerung) und müssen vom Parlament genehmigt werden. Beim 
neunten Verhandlungsergebnis (EU-Programme 
Bildung/Berufsbildung/Jugend) handelt es sich um eine 
Absichtserklärung. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, sieben der 
Abkommen (ausser jenem über verarbeitete Landwirtschaftsprodukte) 
dem fakultativen Referendum zu unterstellen.
Nicht erfüllt sind dagegen die verfassungsmässigen Voraussetzungen 
für das obligatorische Staatsvertragsreferendum. Für dieses müsste 
ein Beitritt zu einer Organisation für kollektive Sicherheit oder zu 
einer supranationalen Gemeinschaft vorliegen. Auch beim 
Assoziationsabkommen zu Schengen/Dublin ist das nicht der Fall. Jede 
Übernahme von künftigem Schengen-Recht durch die Schweiz ist erst 
nach Abschluss eines neuen völkerrechtlichen Vertrags möglich. Für 
diesen bedarf es erneut der Zustimmung der Schweiz gemäss den 
schweizerischen Genehmigungsverfahren (Bundesrat, Parlament, 
Referendum). Es findet somit keine Souveränitätsübertragung statt.
Die Bilateralen II bringen Lösungen für konkrete gegenseitige 
Anliegen der Schweiz und der EU. Es geht in diesen Dossiers sowohl 
um wirtschaftliche Interessen der Schweiz (beispielsweise der 
Nahrungsmittelindustrie, des Finanzplatzes oder des Tourismus) als 
auch um eine verstärkte Zusammenarbeit in Politikbereichen wie 
innere Sicherheit und Asylpolitik sowie Umwelt, Statistik, Kultur 
und Bildung.
Bern, 30. Juni 2004
Auskunft:
Adrian Sollberger, Integrationsbüro EDA/EVD; Tel. 031 322 26 40
Die Vernehmlassungsunterlagen finden Sie auf www.europa.admin.ch
Die einzelnen Dossiers der Bilateralen II
Schengen/Dublin Schengen erleichtert den freien 
grenzüberschreitenden Reiseverkehr durch den Abbau systematischer 
Personenkontrollen an der Grenze. An der Schweizer Grenze werden 
aber auch bei einer Schengen- Mitgliedschaft weiterhin 
Zollkontrollen sowie Personenkontrollen aufgrund eines polizeilichen 
Anfangsverdachts durchgeführt werden. Dazu kommen mobile Kontrollen 
im grenznahen Bereich. Die innere Sicherheit wird im Rahmen von 
Schengen durch die verstärkte grenzüberschreitende Zusammenarbeit 
von Polizei und Justiz gegen das internationale Verbrechen und den 
Terrorismus verbessert; u.a. durch das computergestützte europaweite 
Fahndungssystem SIS.
Dublin regelt die Zuständigkeit für Asylgesuche gemäss präzisen 
Kriterien. Asylsuchende haben das Recht auf ein Gesuch in dem für 
sie zuständigen Staat. Dank der Fingerabdruck-Datenbank Eurodac 
können Zweitgesuchsteller eindeutig identifiziert und ins zuständige 
Land zurückgewiesen werden.
Zinsbesteuerung Die Schweiz erhebt zugunsten der EU-Staaten einen 
Steuerrückbehalt, der schrittweise bis 35% angehoben wird. Dieser 
Steuerrückbehalt betrifft ausschliesslich Zinserträge von 
natürlichen Personen mit Steuersitz in der EU.
Betrugsbekämpfung Die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU 
gegen Schmuggel und andere Deliktformen im indirekten Steuerbereich 
(Zoll, Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuer), im Bereich Subventionen 
sowie beim öffentlichen Beschaffungswesen wird intensiviert und 
ausgebaut.
Verarbeitete Landwirtschaftsprodukte Für eine breite Palette von 
Produkten der Nahrungsmittelindustrie (wie Schokolade, Biskuits, 
Suppen, Saucen, Teigwaren, löslicher Kaffee etc.) werden Zölle und 
Exportsubventionen abgebaut.
Umwelt Die Schweiz wird Mitglied der Europäischen Umweltagentur, 
einem wichtigen Instrument der europäischen Zusammenarbeit im 
Umweltbereich.
Statistik Die statistische Datenerhebung wird harmonisiert. Ziel ist 
der Zugang zu einer breiten Basis vergleichbarer, gesicherter 
statistischer Daten als Grundlage für Entscheide in Politik und 
Wirtschaft.
Media Schweizer Filmschaffende erhalten vollberechtigten Zugang zu 
den Förderungsprogrammen MEDIA der EU zur Stärkung der 
Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Films.
Ruhegehälter Die Doppelbesteuerung von ehemaligen EU-Beamten mit 
Wohnsitz in der Schweiz wird aufgehoben.

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