Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (BFW) Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
Bern (ots)
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 02.05.01 das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, bei den Kantonen, Parteien und interessierten Organisationen bis Ende August das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf des Bundesgesetzes über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (BFW) durchzuführen.
Das zur Stellungnahme unterbreitete Wohnraumförderungsgesetz soll das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) vom 4. Oktober 1974 ablösen. Es sieht Unterstützungen zugunsten von Personen und Haushalten vor, deren Marktzugang im Miet- und Eigentumsbereich aus wirtschaftlichen oder sozialen Gründen erschwert ist. Dazu gehören unter anderen Haushalte mit geringen Einkommen bzw. Vermögen, kinderreiche Familien, betagte Menschen oder solche mit Behinderungen. Ferner sollen die gemeinnützigen Wohnbauträger gestärkt sowie die Wissensgrundlagen und die Markttransparenz verbessert werden. Gegenüber den aktuellen WEG-Massnahmen werden damit für die künftige Wohnungspolitik die Ziele enger gesteckt. An die Stelle der allgemeinen Förderung des Wohnungsbaus tritt die gezielte Unterstützung der wirtschaftlich schwächeren Marktteilnehmer, und auf bisherige WEG-Massnahmen wie die Unterstützung des vorsorglichen Landerwerbs oder die Erschliessungshilfen soll verzichtet werden. Eine wichtige Aenderung betrifft das Förderungsmodell für den Mietwohnungsbereich. Es wird vorgeschlagen, das mit Grundverbilligung, Zusatzverbilligung und periodisch steigenden Mietzinsen operierende WEG-Modell durch ein einfaches Darlehensmodell zu ersetzen. Ferner sieht der Entwurf vor, die Förderung stärker auf Wohnungserneuerungen und auf die Erfordernisse einer nachhaltigen Entwicklung auszurichten.
Die Artikel 108 und 41 BV verpflichten den Bund zu einer dauerhaften Verantwortung in der Wohnungsversorgung. Diese Aufgabenzuweisung ist im Projekt "Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen dem Bund und den Kantonen" (NFA) überprüft und im vergangenen Jahr mit Entscheid des Politischen Steuerungsorgans zum NFA bestätigt worden. Die Situation im Wohnungswesen hat sich gegenüber früheren Perioden zwar verbessert, doch bestehen weiterhin Unzulänglichkeiten. Sie betreffen unter anderem hohe Wohnkosten, ein zu kleines Angebot für benachteiligte Haushalte, Erneuerungsdefizite, eine geringe Eigentumsquote und Finanzierungsschwierigkeiten der gemeinnützigen Wohnbauträger. Mit der neuen Gesetzesgrundlage will der Bund zum Abbau dieser Defizite beitragen. Der Entwurf berücksichtigt die Schwierigkeiten der Förderung im Umfeld der letzten Immobilienkrise und die Empfehlungen der Eidg. Wohnbaukommission.
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Bundesamt für Wohnungswesen, Peter Gurtner, Direktor Tf
Tel. +41 32/654'91'81