WEG: Ab 2002 keine neuen Gesuche mehr - bestehende Verpflichtungen werden weitergeführt
Grenchen (ots)
Im Dezember 2001 wurden die letzten Gesuche um Bundeshilfe nach dem Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) bewilligt. Auf WEG-Basis sind in den vergangenen 25 Jahren rund 130'000 Wohnungen gefördert worden. In Vorbereitung ist ein neues Bundesgesetz, welches das WEG ablösen soll.
Mit Bürgschaften, Grundverbilligungen und Zusatzverbilligungen sind seit 1975 auf WEG-Basis rund 107000 Wohnungen direkt vergünstigt worden. Davon entfallen etwa zwei Drittel auf Mietwohnungen und der Rest auf Eigentumsobjekte. Seit Jahresbeginn werden keine neuen Verpflichtungen mehr für Grundverbilligungen und Zusatzverbilligungen gemäss WEG eingegangen. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Hilfen, die im Rahmen des WEG zugesichert wurden. Sie werden noch während 25 Jahren weitergeführt, und das WEG stellt für sie die weiterhin gültige Rechtsgrundlage dar.
Zusätzlich wurden die Erstellung oder Erneuerung von gut 20'000 Wohnungen indirekt über die Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus gefördert Für einzelne derartige indirekte Förderungen (Bürgschaften, Rückbürgschaften) stehen im Jahre 2002 noch Mittel aus dem Rahmenkredit zur Verfügung, den das Parlament 1997 gesprochen hat.
Die Immobilienkrise der Neunzigerjahre hat verschiedene Schwachstellen der WEG-Förderung an den Tag gebracht. Das Instrumentarium für die Wohnbau- und Eigentumsförderung des Bundes soll deshalb geändert werden. Dies bezweckt das neue Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG), zu dem der Bundesrat im Sommer 2001 die Vernehmlassung durchgeführt hat. Falls der Bundesrat im Februar 2002 die Botschaft zum WFG verabschiedet und an das Parlament weiterleitet, könnte das WFG im Laufe des Jahres 2003 das WEG ablösen.
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