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Bundesamt für Veterinärwesen

BVET: EU-Agrarrat öffnet Grenze für Schweizer Rinder

(ots)

Schweizer Rinder können wieder nach ganz Europa exportiert werden. Durch einen Entscheid des EU-Agrarrats vom 17. November anerkennt die Europäische Union die Schweizer Vorschriften zur Rinderkrankheit BSE als gleichwertig an. Handelsschranken einzelner EU- Mitgliedsländer gegen Schweizer Rinder sind damit unzulässig. Der Entscheid des Agrarrates ist die Folge intensiver Verhandlungen der Bundesämter für Veterinärwesen (BVET) und Landwirtschaft (BLW), sowie des seco mit der EU seit 1996. Damals brach der Rinder-Export von zuvor jährlich rund 15.000 Tieren komplett zusammen. Erst seit 2002 erholt sich der Markt langsam mit der schrittweisen Öffnung der Grenzen in Deutschland, Frankreich und Ende September auch in Spanien. Nach dem Agrarrats-Entscheid müssen nun auch Italien, der vor 1996 grösste Abnehmer, und Österreich ihre Grenzen für Schweizer Rinder öffnen. Laut Auskünften aus Wien und Rom soll dies noch vor Ende Jahr erfolgen. Die Anerkennung der Gleichwertigkeit der BSE-Vorschriften wird formell am 25. November vom Gemischten Veterinärausschuss ins "Veterinärabkommen" übernommen. Dieses ist Teil des Agrarabkommens mit der EU und seit Juni 2002 in Kraft. Das Veterinärabkommen sieht Erleichterungen im grenzüberschreitenden Verkehr mit Tieren und deren Produkten vor. Mit dem Entscheid des Agrarrates kommt das Abkommen nun zum Tragen. Künftig muss beim Export von Rindvieh wie bisher ein Veterinärzeugnis und ein Rinderpass mitgeliefert werden, der die Identität des Tieres bescheinigt und die Herkunft aus einem in den letzten Jahren BSE- freien Bestand.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie im aktuellen BVET-Magazin:
http://www.bvet.admin.ch/info-
service/d/publikationen/magazin/1_index.html#m403
BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Medien- und Informationsdienst
Auskunft:	Hans Wyss, Direktor BVET, Leiter der Schweizer 
Delegation	031 / 323 5133

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