Pro Infirmis: 5. IVG Revision - Sanieren heisst Investieren
Bern (ots)
Pro Infirmis begrüsst und unterstützt den Grundsatz und die Stossrichtung der bundesrätlichen Botschaft zur 5. IVG-Revision. Es scheint der Regierung ernst zu sein mit der Umsetzung des IV-Grundsatzes "Eingliederung vor Rente". So befürwortet Pro Infirmis die Bemühungen um Früherfassung und Frühintervention. Um damit die Zielsetzung von 20 % weniger Neuberentungen zu erreichen, müssen aber die betroffenen Versicherten von der IV viel aktiver unterstützt werden, als dies heute der Fall ist. Das unter hohem Zeitdruck erarbeitete Modell erscheint im Detail noch als wenig ausgereift. Positiv zur Kenntnis genommen hat Pro Infirmis die Forderung des Bundesrates nach zusätzlichen Finanzmitteln, um das traditionsreiche Schweizer Sozialwerk wirtschaftlich wieder ins Lot zu bringen.
Nach Meinung von Pro Infirmis gibt der Gesetzesentwurf zu viele und zu enge Vorgaben für die Arbeit der IV-Stellen. So ist zum Beispiel nicht nur die Verantwortung für Früherfassung und Frühintervention bei der IV angesiedelt, der vorliegende Gesetzesentwurf will auch vorschreiben, dass die IV dies selber durchführt. Es ist durchaus fraglich, ob die IV-Stellen alleine diese Herkulesarbeit leisten können. Der Bundesrat wäre gut beraten, der IV mehr Spielraum zu lassen zur Delegation gewisser Aufgaben an private Organisationen. Das Verfahren ist bis ins letzte Detail festgelegt. Das ist nach Meinung von Pro Infirmis der falsche Weg. Es braucht im Bereich der beruflichen Eingliederung und in der Arbeitsplatzerhaltung unternehmerischen Handlungsspielraum. Einerseits für die IV, andererseits aber auch für die privaten Organisationen wie Pro Infirmis.
Was gänzlich fehlt im Gesetzesentwurf sind verbindliche Aussagen zu Anreizen und Pflichten der Arbeitgeber. Berufliche (Wieder-)Eingliederung funktioniert nur, wenn Wirtschaft und Verwaltung mittun und ihre Verantwortung in dieser sozialpolitisch wichtigen Aufgabe wahrnehmen. Dieser Binsenwahrheit trägt der Gesetzesentwurf nach Meinung von Pro Infirmis überhaupt nicht Rechnung.
Im weiteren unterstützt Pro Infirmis die Vorschläge der Landesregierung zur künftigen Finanzierung der IV. Das Sozialwerk ist nicht erst in jüngster Zeit in die roten Zahlen gerutscht, die IV ist seit 35 Jahren defizitär. Eine Sanierung der IV nur über Sparmassnahmen hätte zur Folge, dass sofort jedem dritten IV-Rentner die Rente komplett gestrichen werden müsste. Es liegt auf der Hand, dass eine solche Massnahme unwillkürlich zu sprunghaftem Ansteigen der Sozialhilfe-Ausgaben führen würde. In der Folge würden Kantone und Gemeinden zusätzlich belastet. Wenn ein Sozialwerk, dem über 35 Jahre die nötigen Mittel versagt wurden, saniert werden soll, muss erst investiert werden.
Pro Infirmis ist die grösste Fachorganisation im Schweizer Behindertenwesen. Sie berät, betreut und unterstützt jedes Jahr rund 20'000 Menschen mit Behinderung. In 50 Geschäfts- und Beratungsstellen in allen Landesteilen erbringen qualifizierte Fachpersonen eine breite Palette von Dienstleistungen für behinderte Menschen. Seit 5 Jahren ist Pro Infirmis im Bereich der Vermittlung und Erhaltung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen und/oder Leistungseinschränkungen tätig. Die Führungsorgane der Organisation befassen sich zur Zeit intensiv mit der Ausdehnung dieser Dienstleistung auf die ganze Deutschschweiz. Pro Infirmis ist zu 60 % durch die öffentliche Hand finanziert. 40 % der Mittel stammen aus Spenden, Fördererbeiträgen und Legaten.
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