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Bundesamt für Gesundheit

Verordnung über die Weiterbildung und die Anerkennung der Diplome und Weiterbildungstitel der medizinischen Berufe

Bern (ots)

Der Bundesrat hat die Verordnung über die
Weiterbildung und die Anerkennung der Diplome und Weiterbildungstitel
der medizinischen Berufe verabschiedet. Diese regelt insbesondere die
Weiterbildungstitel samt ihren Zielen und ihrer Dauer, die Verwendung
der eidgenössischen Diplome und Weiterbildungstitel als
Berufsbezeichnung sowie die Einzelheiten über die übergangsrechtliche
Erteilung von eidgenössischen Weiterbildungstitel an Ärztinnen und
Ärzte ohne Titel. Diese Verordnung ermöglicht die Ausführung des
Bundesgesetzes betreffend die Freizügigkeit des Medizinalpersonals in
der Schweizerischen Eidgenossenschaft, das im Hinblick auf die
Umsetzung des Abkommens über den freien Personenverkehr mit der EU
geändert wurde.
In der Vernehmlassung fand der Verordnungsentwurf mehrheitlich ein
positives Echo. Insbesondere die Anerkennung aller privaten, von der
Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH und der
Zahnärztegesellschaft SSO erteilten Fachtitel als eidgenössische
Titel stiess auf uneingeschränkte Zustimmung.
Die Art von Bescheinigungen, die für die Anerkennung ausländischer
Diplome und Titel verlangt werden soll, sowiedie Regelung für jene
Dienstleistungserbringer, die in der Schweiz an höchstens 90
Arbeitstagen pro Kalenderjahr einen medizinischen Beruf ausüben,
waren in der Vernehmlassung umstritten. Vom Erfordernis von
Bescheinigungen wird nun abgesehen und statt dessen die
schweizerische Anerkennungsbehörde ermächtigt, Zweifelsfälle direkt
mit der zuständigen Behörde des Ausstellungsstaates zu klären. Auch
soll bei der Regelung für ausländische Dienstleistungserbringer nicht
in die Zuständigkeit der Kantone eingegriffen werden.
Die übergangsrechtliche Erteilung von Weiterbildungstiteln für
diejenige, die vor dem Inkraftttreten des Freizügigkeitsabkommens in
der Schweiz den Arztberuf selbständig ausgeübt haben,  erschien den
einen Vernehmlassenden zu grosszügig, während sie andern zu wenig
weit ging. Als Kompromiss wird ein erleichterter Titelerwerb mit
kürzerer Weiterbildung vorgesehen für die Fachtitel Allgemeinmedizin,
Psychiatrie und Psychotherapie bzw. Kinder- und Jugendpsychiatrie und
-psychotherapie.
Die Verordnung soll zusammen mit dem Freizügigkeitsabkommen und
dem Bundesgesetz betreffend die Freizügigkeit des Medizinalpersonals
in der Schweizerischen Eidgenossenschaft in Kraft gesetzt werden.

Kontakt:

Bundesamt für Gesundheit, Catrin Walser, Telefon +41 31 324 91 76

EIDGENOESSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

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