Gefährliche Gelée Bonbons, Minicup Jellys
Bern (ots)
Verschiedene Meldungen im Ausland, insbesondere aus Canada, und eine Medienmitteilung des Kantonalen Laboratoriums Basel-Stadt haben auf eine mögliche Erstickungsgefahr beim Genuss von Gelées (Minicup Jellys) mit dem Verdickungsmittel Konjak (E425) hingewiesen. Die fraglichen Produkte werden in Minibechern, etwa von der Grösse einer Portion Kaffeerahm angeboten. Im Kanton Basel-Stadt wurden solche Produkte aus dem Verkauf gezogen (siehe beiliegendes Beispiel).
Auf Grund der Art der Verpackung ist es naheliegend, dass solche Lebensmittel aus der Verpackung direkt in den Mund gesogen werden. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie direkt in den Hals gelangen und dort sich dort festsetzen. Dem BAG sind keine Erstickungsfälle in der Schweiz auf Grund des Verzehrs von solchen Jellys bekannt.
Der Zusatzstoff Konjak ist in der Schweiz zur Zeit in solchen Produkten noch nicht zugelassen. Diese Gelee-Bonbons mit Konjak (E425) sind in der Schweiz nicht verkehrsfähig und müssen im Rahmen der Selbstkontrolle aus dem Markt zurückgezogen werden. Die Konsumentinnen und Konsumenten, die solche besitzen, sollten diese wegwerfen oder ins Verkaufsgeschäft zurückzubringen.
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Bundesamt für Gesundheitswesen BAG