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Bundesamt für Gesundheit

BAG: Obligatorische Krankenversicherung: Reservenlage der Krankenversicherer hat sich gebessert

(ots)

Die 93 Krankenversicherer weisen für das Geschäftsjahr 2003 unterschiedliche Betriebsergebnisse aus. Das Prämienvolumen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 9,5 % auf 16,8 Mia. Franken. Die Reservenanteile der Versicherer stiegen insgesamt von 12,8 % auf 14,2 %, wie an einem Mediengespräch des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) bekannt gegeben wurde.

Gemäss den Erhebungen des BAG hat sich die Situation der 
Krankenversicherer mit ungenügender oder negativer Reservequote im 
letzten Jahr weiter verbessert. Die Reservequote eines 
Krankenversicherers sollte mindestens 20%, bei Versicherern mit mehr 
als 250'000 Versicherten 15 % der geschuldeten Prämien betragen. 
2002 betrug der Reservenanteil aller Versicherer insgesamt 1,966 
Mia. Franken, respektive 12,8%. 2003 stieg er auf 2,394 Mia. 
Franken, respektive 14,2%. Ein wichtiger Faktor für diese 
Entwicklung waren die für dieses Jahr genehmigten Prämientarife. Sie 
enthielten je nach Bedarf einen prozentualen Anteil zur Bildung von 
Reserven. Zudem erzielten verschiedene Krankenversicherer mit 
zusätzlichen Sanierungsmassnahmen, wie etwa Strukturanpassungen in 
der Administration, positive Resultate, welche die Reservenquote 
ebenfalls beeinflussen.
Die Verwaltungskosten und Abschreibungen blieben praktisch 
unverändert. 2003 beliefen sie sich auf 129 Franken pro versicherte 
Person gegenüber 126 Franken im Jahr zuvor.
Die für 2004 prognostizierte Kostensteigerung der Leistungen der 
obligatorischen Krankenpflegeversicherung von 5 – 6 % hat sich im 
ersten Halbjahr bestätigt. Bis Ende dieses Jahres ist deshalb mit 
keinen grossen Überraschungen zu rechnen.
Neue Franchisenregelung Auf Anfang 2005 wird ein neues System der 
wählbaren Franchisen eingeführt. Neu hat der Bundesrat die 
Franchisen auf 500, 1000, 1500, 2000 und 2500 Franken für Erwachsene 
und auf 100, 200, 300, 400, 500 und 600 Franken für Kinder 
festgelegt. Die Versicherer müssen jedoch nicht mehr alle 
Franchisen-Stufen anbieten.
Damit sich die vorwiegend jüngeren und gesunden Versicherten, die 
höhere Franchisen wählen, auch an den Kosten der übrigen 
Versicherten beteiligen, legte der Bundesrat eine Mindestprämie 
fest. Diese beträgt 50 Prozent der ordentlichen Prämie. Zudem darf 
der Rabatt wie bisher höchstens 80 Prozent des zusätzlich 
übernommenen Risikos betragen.
Ergänzende Unterlagen auf: 
www.bag.admin.ch/kv/statistik/d/medien04.pdf
Für ergänzende Auskünfte
Daniel Wiedmer, Leiter Aufsicht Krankenversicherung, Tel: 031 322 95 
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