BAG: Obligatorische Krankenversicherung: Reservenlage der Krankenversicherer hat sich gebessert
(ots)Die 93 Krankenversicherer weisen für das Geschäftsjahr 2003 unterschiedliche Betriebsergebnisse aus. Das Prämienvolumen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 9,5 % auf 16,8 Mia. Franken. Die Reservenanteile der Versicherer stiegen insgesamt von 12,8 % auf 14,2 %, wie an einem Mediengespräch des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) bekannt gegeben wurde.
Gemäss den Erhebungen des BAG hat sich die Situation der Krankenversicherer mit ungenügender oder negativer Reservequote im letzten Jahr weiter verbessert. Die Reservequote eines Krankenversicherers sollte mindestens 20%, bei Versicherern mit mehr als 250'000 Versicherten 15 % der geschuldeten Prämien betragen. 2002 betrug der Reservenanteil aller Versicherer insgesamt 1,966 Mia. Franken, respektive 12,8%. 2003 stieg er auf 2,394 Mia. Franken, respektive 14,2%. Ein wichtiger Faktor für diese Entwicklung waren die für dieses Jahr genehmigten Prämientarife. Sie enthielten je nach Bedarf einen prozentualen Anteil zur Bildung von Reserven. Zudem erzielten verschiedene Krankenversicherer mit zusätzlichen Sanierungsmassnahmen, wie etwa Strukturanpassungen in der Administration, positive Resultate, welche die Reservenquote ebenfalls beeinflussen.
Die Verwaltungskosten und Abschreibungen blieben praktisch unverändert. 2003 beliefen sie sich auf 129 Franken pro versicherte Person gegenüber 126 Franken im Jahr zuvor.
Die für 2004 prognostizierte Kostensteigerung der Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung von 5 6 % hat sich im ersten Halbjahr bestätigt. Bis Ende dieses Jahres ist deshalb mit keinen grossen Überraschungen zu rechnen.
Neue Franchisenregelung Auf Anfang 2005 wird ein neues System der wählbaren Franchisen eingeführt. Neu hat der Bundesrat die Franchisen auf 500, 1000, 1500, 2000 und 2500 Franken für Erwachsene und auf 100, 200, 300, 400, 500 und 600 Franken für Kinder festgelegt. Die Versicherer müssen jedoch nicht mehr alle Franchisen-Stufen anbieten.
Damit sich die vorwiegend jüngeren und gesunden Versicherten, die höhere Franchisen wählen, auch an den Kosten der übrigen Versicherten beteiligen, legte der Bundesrat eine Mindestprämie fest. Diese beträgt 50 Prozent der ordentlichen Prämie. Zudem darf der Rabatt wie bisher höchstens 80 Prozent des zusätzlich übernommenen Risikos betragen.
Ergänzende Unterlagen auf: www.bag.admin.ch/kv/statistik/d/medien04.pdf
Für ergänzende Auskünfte Daniel Wiedmer, Leiter Aufsicht Krankenversicherung, Tel: 031 322 95 05