Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: - Sperrfrist: 26.08.04, 1200 - Extremismus in der Schweiz: Nationale Sicherheit nicht schwerwiegend bedroht - Bericht des Bundesrates zu Handen des Parlaments
(ots)26.08.2004. Das Phänomen Extremismus in der Schweiz wird in einem umfassenden Bericht neu beleuchtet. Das Papier bietet in komprimierter Form Informationen über die Aktivitäten extremisti- scher Bewegungen und beurteilt deren Gefährdungspotenzial. Fazit: Die nationale Sicherheit wird zurzeit durch keine extremistische Gruppierung schwerwiegend bedroht. Der Bundesrat hat den Bericht an seiner gestrigen Sitzung zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Der aktuelle Extremismusbericht ist die Antwort auf ein Postulat, das die CVP-Fraktion 2002 im Parlament eingereicht hatte und blickt zurück bis ins Jahr 1992, als der Bundesrat den ersten Extremismusbericht vorgelegt hatte. Die Darstellung beruht auf Erkenntnissen der Sicherheitsorgane des Bundes und der Kantone, die diese im Rahmen des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) gewonnen ha-ben. Der Bericht wurde vom Dienst für Analyse und Prävention (DAP) im Bundesamt für Polizei (fedpol) erarbeitet.
Das Fazit: Die nationale Sicherheit der Schweiz wird zurzeit durch keine extremistische Gruppierung schwerwiegend bedroht. Rechtsextrem motivierte Aktivitäten gefährden teils punktuell, teils lokal die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit. Eine grössere Gefahr geht zur-zeit von linksextremen Exponenten aus. Die Situation bei ausländischen extremistischen und religiös motivierten extremistischen Gruppen ist insge-samt als ruhig, aber gespannt zu bezeichnen. Das Mobilisierungspotenzial ausländischer extremistischer Gruppen bleibt vorhanden, und eine Ände-rung der politischen Situation in ihren Heimatländern könnte zu einer Zu- nahme der Gefährdung auch in der Schweiz führen. Extremistische Aktivi-täten von Ausländern in der Schweiz (z.B. logistische Unterstützung) kön-nen aber nicht nur eine Beeinträchtigung der inneren Sicherheit sein, son-dern auch zu politischem Druck auf die Schweiz durch Staaten führen, die in direktem Konflikt mit diesen Organisationen stehen.
Der Bundesrat hat bereits eine Reihe präventiver und repressiver Mass-nahmen getroffen, um rechtswidrige Tätigkeiten extremistischer Organisa-tionen in der Schweiz zu verhindern oder zu bekämpfen. Dazu gehören die Verschärfung des Waffenrechts, die Beobachtung einer konsequenten Um-setzung der Rassismus-Strafnorm, die Internetüberwachung und als ultima ratio auch Organisationsverbote. Für die Einschränkung von Propaganda und Beschaffungstätigkeiten bietet die Schweizer Gesetzgebung momentan wenig Handlungsspielraum: Mit neuen Rechtsgrundlagen soll deshalb den Phänomenen Rassismus, Gewaltpropaganda und Gewalt, vor allem bei Sportveranstaltungen, entge-gengetreten werden. Die geplanten Regelungen werden eine Verstärkun-gen des straf- und verwaltungsrechtlichen Instrumentariums wie auch der Prävention enthalten.
Extremismus kann auch der Nährboden für Terrorismus sein: Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 gewann die Frage der Terro- rismusprävention und -abwehr an Bedeutung und Dringlichkeit. Der Bun- desrat ordnete deshalb im Sommer 2002 an, die Rechtsgrundlagen des präventiven Staatsschutzes grundsätzlich zu überprüfen und geeignete Massnahmen vorzuschlagen. Die Arbeiten an den beiden entsprechenden Revisionspaketen zum BWIS sind zurzeit im Gange.
Der Bericht wird im Bundesblatt publiziert und ist im Internet abrufbar auf www.fedpol.admin.ch unter den Punkten Aktuell Berichte.
Weitere Auskünfte: Jürg Bühler, stv. Chef Dienst für Analyse und Prävention, Tel. 031 322 36 07