Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Staatsleitungsreform
Bern (ots)
Die Regierung stärken
Der Bundesrat soll durch Delegierte Minister/innen personell und fachlich verstärkt werden. Diese «Zwei-Kreise-Regierung» baut auf dem heutigen Regierungssystem mit dem Kollegialsystem als Kernstück auf. Der Bundesrat hat gestern die Botschaft zur Staatsleitungsreform verabschiedet.
Die Institutionen unseres Staates sind im Wesentlichen vor über 150 Jahren geschaffen worden. Sie stammen aus der Entstehungszeit des Bundesstaates und haben sich seither kaum verändert. Gewandelt haben sich hingegen die Anforderungen an den Staat: Die Sachfragen sind komplexer geworden, der Umfang der Aufgaben ist gewachsen, die internationale Verflechtung der Schweiz hat zugenommen. Mit der Staatsleitungsreform will der Bundesrat die politische Führung stärken, zusätzlichen Handlungsspielraum und Fachkompetenz gewinnen sowie den Einfluss der Verwaltung auf den politischen Gestaltungsprozess begrenzen.
Die politische Führung soll derart gestärkt werden, dass der Bundesrat seine politische Gesamtverantwortung für die Staatsführung besser wahrnehmen kann. Dafür sollen ihm Delegierte Minister/innen mit politischer Mitverantwortung für einen konkreten Aufgabenbereich zur Seite gestellt werden, die zusammen mit dem Bundesrat die Bundesregierung bilden. Die Delegierten Minister/innen stärken die fachlichen und personellen Kapazitäten der Regierung auf der internationalen Ebene sowie gegenüber dem Parlament, den Kantonen und der Öffentlichkeit.
Klare Aufgabenbereiche...
Grundsätzlich soll in jedem Departement eine Delegierte Ministerin oder ein Delegierter Minister eingesetzt werden. Die Delegierten Minister/innen werden vom Bundesrat auf Antrag der betreffenden Departementsvorsteherin oder des Departementvorstehers für die laufende Legislaturperiode gewählt und vom Parlament en bloc bestätigt. Das Mandat der Delegierten Minister/innen ist an die Person der Departementsvorsteherin oder des Departementsvorstehers gebunden.
... und politischer Status
Die Delegierten Minister/innen sind Regierungsmitglieder. Die parlamentarische Bestätigung verschafft ihnen eine demokratische Legitimation, die ihrem politischen Status entspricht. Sie sind für bestimmte, klar definierte Aufgabenbereiche zuständig. Diese werden ihnen vom Bundesratskollegium in der Regel für eine Legislaturperiode zugewiesen. Für ihre Aufgabenbereiche tragen sie politische Mitverantwortung. Dies unterscheidet diese Reform klar von der 1996 vom Volk abgelehnten Vorlage über die Staatssekretäre, die Chefbeamte ohne klar definierte Aufgabenbereiche gewesen wären.
Grosse und kleine Sitzungsrunde
Künftig wird regelmässig eine grosse Sitzungsrunde der Bundesregierung und eine kleine Sitzungsrunde des Bundesrates abgehalten. Die Delegierten Minister/innen vertreten an den Sitzungen der Bundesregierung die Geschäfte aus ihrem Aufgabenbereich und verfügen über ein Antragsrecht. Das Stimmrecht bleibt als Teil der übergeordneten politischen Gesamtverantwortung den Bundesratsmitgliedern vorbehalten.
Die Einführung der «Zwei-Kreise-Regierung» erfordert aus rechtlichen und politischen Gründen eine Änderung der Bundesverfassung. Seit jeher legt die Bundesverfassung die staatsleitenden Organe und ihre Zuständigkeiten fest. Die Verfassungsänderung stärkt zudem den Status der delegierten Minister/innen und bezieht Volk und Stände in den Wechsel vom bisherigen Regierungssystem zur «Zwei-Kreise-Regierung» ein.
Kontakt:
Vizedirektor Luzius Mader
Bundesamt für Justiz
Tel. +41/31/322'41'02