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Bundesamt für Justiz

Besitz harter Pornographie wird strafbar - Bundesrat setzt StGB-Revision auf den 1. April 2002 in Kraft

Bern (ots)

Wer harte Pornographie erwirbt oder besitzt, macht
sich ab 1. April 2002 strafbar. Der Bundesrat hat eine entsprechende
Revision des Strafgesetzbuches (StGB) auf diesen Zeitpunkt in Kraft
gesetzt.
Künftig wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Busse
bestraft, wer harte Pornographie (sexuelle Handlungen mit Kindern,
Tieren oder mit Gewalttätigkeiten) erwirbt, sich beschafft oder
besitzt. Der blosse Konsum (z.B. das Betrachten pornographischer
Darstellungen im Internet ohne diese auf Datenträger herunterzuladen)
bleibt hingegen weiterhin straflos.
Das StGB verbot bisher das Herstellen, Einführen, Lagern,
Inverkehrbringen, Anpreisen, Ausstellen, Anbieten, Zeigen, Überlassen
oder Zugänglichmachen harter Pornographie. Der Erwerb und Besitz
solcher Erzeugnisse zum eigenen Konsum war hingegen straflos.
Da die Zunahme des Konsums harter Pornographie die Nachfrage nach
solchen Produkten steigert, soll nun auch der Besitz harter
Pornographie unter Strafe gestellt werden. Damit sollen die
Herstellung solcher Produkte eingeschränkt und die Konsumenten zur
Mitverantwortung gezogen werden. Mit der Gesetzesrevision wird auch
der Besitz von Gewaltdarstellungen nicht sexueller Art ("Brutalos")
strafbar, welche die Menschenwürde in ebenso schwerer Weise
verletzen.

Kontakt:

André Riedo, Bundesamt für Justiz,
Tel. +41 31 / 322 41 03

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