Extremismus und Terrorismus sollen verstärkt bekämpft werden
Bern (ots)
Bundesrat nimmt Kenntnis von den geplanten Rechtsetzungsarbeiten im Bereich innere Sicherheit
Rechtsextremismus, gewalttätiger Extremismus allgemein und Terrorismus sollen in der Schweiz stärker bekämpft werden. Ausgehend vom Bericht der «Arbeitsgruppe Rechtsextremismus» und der «Lage- und Gefährdungsanalyse Schweiz nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001» will das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) die dafür notwendigen gesetzlichen Grundlagen schaffen.
Der Bundesrat hat vom beabsichtigten Vorgehen des EJPD bei den Rechtsetzungsarbeiten im Bereich der inneren Sicherheit Kenntnis genommen. Das EJPD beabsichtigt die Rechtsetzungsarbeiten thematisch in zwei Pakete aufzuteilen, wobei das erste Paket kurzfristig, das zweite mittel-fristig realisiert werden soll.
Zwei Rechtsetzungs-Pakete für die innere Sicherheit
Das erste Paket beinhaltet Rechtsetzungsarbeiten im Bereiche Rassismus/Hooliganismus. Gemäss den Vorschlägen der «Arbeitsgruppe Rechtsextremismus» stehen folgende Massnahmen zur Diskussion: «Kennzeichen mit rassendiskriminierender Bedeutung» und die «rassendiskriminierenden Vereinigungen» werden zu neuen Straftatbeständen. Im Bereich des BWIS (Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit) soll die Beschlagnahmung von rassendiskriminierendem oder zu Gewalt aufrufendem Propagandamaterial geregelt werden. Ausserdem schlägt die Arbeitsgruppe vor, Rechtsgrundlagen für eine Hooliganismusdatenbank zu schaffen.
Für dieses erste Paket soll dem Bundesrat bis Mitte 2003 eine Botschaft vorgelegt werden.
Das zweite Paket umfasst Rechtsetzungsarbeiten in den Bereichen Terrorismus/Extremismus. Dabei geht es insbesondere um eine umfassende Überprüfung und Revision des BWIS und der gesetzgeberischen Umsetzung der Folgerungen aus der «Lage- und Gefährdungsanalyse Schweiz nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001».
Für die Vorbereitung dieses Pakets setzt das EJPD eine Arbeitsgruppe ein. Diese soll dem Bundesrat Mitte 2003 eine Vernehmlassungsvorlage und im Verlauf des Jahres 2004 eine entsprechende Botschaft unterbreiten.
Auftrag des Bundesrates und des Parlaments
Zur Erinnerung: Der Bundesrat hat im März 2001 vom Bericht der Arbeitsgruppe «Koordination und Umsetzung von Massnahmen im Bereich des Rechtsextremismus» (AG REX) Kenntnis genommen. Er beauftragte darauf das EJPD, die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen in den Gesamtkontext anderer Rechtsetzungsvorhaben im Bereich der inneren Sicherheit zu stellen und ihm einen Vorschlag für das weitere Vorgehen zu unterbreiten.
Parallel dazu wurden nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 mehrere parlamentarische Vorstösse eingereicht. Diese verlangen einerseits eine Verstärkung der Rolle von Staatsschutzorganen und Nachrichtendiensten sowie eine Anpassung der Mittel und Massnahmen und andererseits umfassende Berichte über die Sicherheitslage.
Einzelne Gesetzesrevisionen (Revision des Strafgesetzbuches) sind auch schon im Zusammenhang mit dem Beitritt zum «Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge» und der Ratifizierung des «Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus» eingeleitet worden. Daneben gilt es, die im Rahmen des Projektes USIS (Überprüfung System innere Sicherheit der Schweiz) diskutierten oder bereits beschlossenen Vorhaben zu beachten, die den sicherheits- und kriminalpolizeilichen Bereich betreffen (Polizeigesetz, Nationaler Polizei-Index).
Kontakt:
Jürg Bühler
Bundesamt für Polizei
Tel. +41/31/322'36'07