Die Schweiz ist kein Hauptziel des internationalen Terrors
Bern (ots)
Lageeinschätzung nach dem 11. September 2001: Bericht des Bundesrates an das Parlament
Die Wahrscheinlichkeit, dass die Schweiz und Schweizer Personen ein primäres Ziel terroristischer Akte werden, ist derzeit gering. Es lässt sich aber nicht ausschliessen, dass die Schweiz angesichts der Potenziale terroristischer Organisationen von Terrorakten betroffen sein könnte und wie bereits in der Vergangenheit weiterhin als logistischer Rückzugsraum benützt wird.
Zu diesem Schluss kommt der Bericht «Lage- und Gefährdungsanalyse Schweiz nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001» des Bundesrates zuhanden des Parlaments. Verschiedene parlamentarische Vorstösse hatten eine solchen Bericht gefordert.
Gewaltextremistische und terroristische Gruppen beschaffen immer wieder finanzielle Mittel in der Schweiz oder führen von hier aus logistische Vorbereitungen durch. Aktivitäten solcher Gruppen in der Schweiz - zum Beispiel Geldsammelaktionen - können nicht nur die innere Sicherheit unseres Landes beeinträchtigen, sondern auch indirekt zu politischem Druck durch Staaten führen, die in direktem Konflikt mit entsprechenden Organisationen stehen.
Hoch entwickelte und international stark vernetzte Volkswirtschaften bieten aber nicht nur gewaltextremistischen Gruppen, sondern auch kriminellen Organisationen Entfaltungsmöglichkeiten. Die so genannte Organisierte Kriminalität (OK) ist vor allem im Drogen-, Menschen- und Waffenhandel aktiv und bedient sich dabei der Korruption, Erpressung sowie der Geldwäscherei. Obschon keine Erkenntnisse vorliegen, wonach das organisierte Verbrechen in grösserem Umfang Politik und Wirtschaft beeinflusst, wurden vereinzelt Aktivitäten krimineller Organisationen festgestellt. Diese zielen darauf ab, die Vorzüge unseres Wirtschafts- und Finanzplatzes auszunutzen.
Bedenklich sind vor allem mögliche Querverbindungen zwischen der Organisierten Kriminalität und terroristischen Gruppierungen.
Bereits ergriffene und geplante Massnahmen
Durch die Ereignisse vom 11. September 2001 wurden bereits zuvor erkannte gesetzliche Lücken bei der präventiven Informationsbeschaffung und -bearbeitung noch deutlicher. Eine dieser Lücken hat der Bundesrat bereits im November 2001 behoben, indem er gleichzeitig mit dem Verbot der Organisation Al Qaïda die Auskunftspflichten von Behörden und Organisationen, die öffentliche Aufgaben erfüllen, erweiterte und ihnen ein Melderecht gegenüber dem Bundesamt für Polizei (BAP) einräumte.
Im Bereich der polizeilichen und sicherheitsdienstlichen Zusammenarbeit ist die Schweiz zwar seit langem sehr gut in die internationalen Zusammenarbeitsformen eingebunden. Insgesamt müssen aber die nachrichtendienstlichen und polizeilichen Mittel und ihre Fähigkeiten zur Bekämpfung der zunehmenden weltweiten Bedrohungen durch Terrorismus und Organisierte Kriminalität verbessert werden. Dies dauert jedoch eine gewisse Zeit und sollte deshalb rasch an die Hand genommen werden.
Kontakt:
Jürg Bühler
Bundesamt für Polizei
Tel. +41/31/322'36'07