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Bundesamt für Polizei

BAP: Operation Genesis gegen Kinderpornografie - Arbeitsgruppe analysiert gesamte Aktion

Bern (ots)

Bisher über 1000 Hausdurchsuchungen
Bern, 17. Dezember 2002. Das Bundesamt für Polizei hat im Auftrag 
der Departementsvorsteherin des EJPD für die Analyse der Operation 
Genesis eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Bund und Kantonen 
einberufen. Diese hat den Auftrag aufzuzeigen, wo bei der Bekämpfung 
der Kinderpornografie organisatorischer oder rechtlicher 
Handlungsbedarf besteht.
Im Rahmen der landesweiten Operation Genesis wurden bisher 1006 
Personen überprüft und 1058 Hausdurchsuchungen vorgenommen, bei 
denen 1358 Computer, 24'389 Datenträger und rund 6200 Videos 
sichergestellt wurden.
Überprüfungen bis Ende Jahr abgeschlossen
Das Bundesamt für Polizei geht davon aus, dass die Phase der 
Überprüfungen bis Ende Jahr weitgehend abgeschlossen sein wird. Die 
strafrechtliche Auswertung des sichergestellten Materials wird 
dagegen noch längere Zeit in Anspruch nehmen und voraussichtlich im 
Sommer 2003 abgeschlossen sein. Die Visualisierung erweist sich als 
komplex und aufwändig. Teilweise wurden Daten gelöscht, was die 
Beweissicherung zusätzlich erschwert. Gegen wieviele 
Landslide-Kunden ein formelles Strafverfahren geführt werden wird, 
hängt vom Resultat der Auswertungen des umfangreichen 
sichergestellten Materials ab. Eine abschliessende Beurteilung ist 
noch nicht möglich.
Gemäss ersten Einschätzungen wurde bei über der Hälfte der 
überprüften Personen pornografisches Material gefunden. Sechs 
Personen werden zudem verdächtigt, sexuelle Handlungen an Kindern 
nach Art. 187 StGB vorgenommen zu haben.
Die gesammelten Informationen werden weiterhin systematisch 
ausgewertet und analysiert.
Erste Schlussfolgerungen
Der grösste und entscheidende Effizienzverlust ist entstanden, weil 
die
Kreditkarteninhaber nicht zentral vorab erhoben werden konnten. Die 
Landslide-Kunden konnten somit nicht im Voraus identifiziert und die 
kantonalen Zuständigkeiten nicht definitiv geklärt werden.
Diese und weitere praktischen und rechtlichen Schwierigkeiten werden 
nun vertieft analysiert. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Bund 
und Kantonen wird die vorliegenden Erkenntnisse auswerten. Ziel ist 
es, den Handlungsbedarf aufzuzeigen und gegebenenfalls 
organisatorische und rechtliche Verbesserungsvorschläge zu 
unterbreiten.
Bundesamt für Polizei
Informationsdienst
Für weitere Auskünfte:
Informationsdienst fedpol.ch, Tel. 031 323 13 10

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  • 17.10.2002 – 17:36

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