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Bundesamt für Polizei

fedpol.ch: Meldestelle für Geldwäscherei: Mehr Verdachtsmeldungen, Mehrzahl erstmals aus Nicht-Banken-Bereich

Bern (ots)

Bern, 26. Juni 2003. Die Zahl der
Verdachtsmeldungen 
an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) im Bundesamt für Polizei 
ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Die Zunahme gegenüber 
2001 betrug 56 Prozent. Erstmals seit der Schaffung der MROS 1998 
kam die Mehrzahl der Meldungen aus dem Nicht-Banken-Bereich. Beides 
ist auf eine veränderte und verschärfte Meldepraxis im Bereich des 
internationalen Zahlungsverkehrs zurück zu führen.
Der Trend der Zunahme von Meldungen an die MROS hat sich 
bestätigt 
und massiv verstärkt. Im vergangenen Jahr gingen 652 Meldungen ein, 
56 Prozent mehr als 2001 (417 Meldungen). Im Gegensatz zu 2001 war 
nicht ein Grossereignis (Terroranschläge von New York und 
Washington) für die Zunahme verantwortlich, sondern insbesondere 
eine veränderte und verschärfte Meldepraxis im Bereich der 
Finanzintermediäre, die Dienstleistungen im internationalen 
Zahlungsverkehr erbringen (Money-Transmitter).
Dieser Umstand führte insbesondere auch dazu, dass erstmals in 
der 
Geschichte der MROS mehr Meldungen aus dem Nicht-Banken-Bereich (58 
%) als aus dem Banken-Bereich (42 %) eingingen. Dies bei einem 
Anstieg der Verdachts-Meldungen aus dem Banken-Bereich um 6,3 % 
(2001: 255 Meldungen, 2002: 271 Meldungen).
Gesamtsumme der involvierten Vermögenswerte stark gesunken Trotz 
des 
Meldungsanstiegs sank die Gesamtsumme der gemeldeten Vermögenswerte 
um 75 Prozent. Dies kann ein Indiz dafür sein, dass das Dispositiv 
der Geldwäscherei-Bekämpfung der Schweiz nun auch präventiv greift. 
Vier Jahre der strikten Anwendung der Sorgfalts- und Meldepflichten 
haben zur Aufdeckung grosser Geldwäscherei-Fälle geführt. Der 
Finanzplatz Schweiz hat dadurch nun möglicherweise an Attraktivität 
für Geldwäscher verloren.
Verdachtsmeldungen erstmals an Bundesanwaltschaft weitergeleitet 
Seit Anfang 2002 ist die Effizienzvorlage mit den neuen 
Bundeskompetenzen gemäss Art. 340bis StGB in Kraft. Die MROS leitet 
somit Verdachtsmeldungen sowohl an die zuständigen kantonalen 
Strafverfolgungsbehörden weiter als auch neu an die 
Bundesanwaltschaft. Im ersten Jahr mit dieser Praxis gingen fast 40 
% aller weitergeleiteten Meldungen an die Bundesanwaltschaft. 
Dadurch wurden insbesondere die Kantone Genf, Tessin und Zürich 
entlastet.
Praktisch keine Meldungen im Zusammenhang mit 
Terrorismusfinanzierung Nachdem 2001 95 Meldungen in mutmasslichem 
Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung stand, waren es 2002 noch 
deren 15. Sämtliche Meldungen betrafen Personen und Institutionen, 
die auf den so genannten «Bush-Listen» aufgeführt waren. Diese 
Fakten und die Tatsache, dass 2001 ein konkretes Grossereignis für 
die vielen Meldungen verantwortlich war, zeigt, dass die Schweiz 
nicht Drehscheibe der internationalen Terrorismusfinanzierung ist.
BUNDESAMT FUER POLIZEI
Mediendienst
Weitere Auskünfte:
Judith Voney, Chefin MROS (deutsch und englisch): 	031 325 09 88
Lorenzo Gerber, stv Chef MROS (französisch und italienisch):	031 
323 34 52

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