fedpol.ch: Meldestelle für Geldwäscherei: Mehr Verdachtsmeldungen, Mehrzahl erstmals aus Nicht-Banken-Bereich
Bern (ots)
Bern, 26. Juni 2003. Die Zahl der Verdachtsmeldungen an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) im Bundesamt für Polizei ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Die Zunahme gegenüber 2001 betrug 56 Prozent. Erstmals seit der Schaffung der MROS 1998 kam die Mehrzahl der Meldungen aus dem Nicht-Banken-Bereich. Beides ist auf eine veränderte und verschärfte Meldepraxis im Bereich des internationalen Zahlungsverkehrs zurück zu führen.
Der Trend der Zunahme von Meldungen an die MROS hat sich bestätigt und massiv verstärkt. Im vergangenen Jahr gingen 652 Meldungen ein, 56 Prozent mehr als 2001 (417 Meldungen). Im Gegensatz zu 2001 war nicht ein Grossereignis (Terroranschläge von New York und Washington) für die Zunahme verantwortlich, sondern insbesondere eine veränderte und verschärfte Meldepraxis im Bereich der Finanzintermediäre, die Dienstleistungen im internationalen Zahlungsverkehr erbringen (Money-Transmitter).
Dieser Umstand führte insbesondere auch dazu, dass erstmals in der Geschichte der MROS mehr Meldungen aus dem Nicht-Banken-Bereich (58 %) als aus dem Banken-Bereich (42 %) eingingen. Dies bei einem Anstieg der Verdachts-Meldungen aus dem Banken-Bereich um 6,3 % (2001: 255 Meldungen, 2002: 271 Meldungen).
Gesamtsumme der involvierten Vermögenswerte stark gesunken Trotz des Meldungsanstiegs sank die Gesamtsumme der gemeldeten Vermögenswerte um 75 Prozent. Dies kann ein Indiz dafür sein, dass das Dispositiv der Geldwäscherei-Bekämpfung der Schweiz nun auch präventiv greift. Vier Jahre der strikten Anwendung der Sorgfalts- und Meldepflichten haben zur Aufdeckung grosser Geldwäscherei-Fälle geführt. Der Finanzplatz Schweiz hat dadurch nun möglicherweise an Attraktivität für Geldwäscher verloren.
Verdachtsmeldungen erstmals an Bundesanwaltschaft weitergeleitet Seit Anfang 2002 ist die Effizienzvorlage mit den neuen Bundeskompetenzen gemäss Art. 340bis StGB in Kraft. Die MROS leitet somit Verdachtsmeldungen sowohl an die zuständigen kantonalen Strafverfolgungsbehörden weiter als auch neu an die Bundesanwaltschaft. Im ersten Jahr mit dieser Praxis gingen fast 40 % aller weitergeleiteten Meldungen an die Bundesanwaltschaft. Dadurch wurden insbesondere die Kantone Genf, Tessin und Zürich entlastet.
Praktisch keine Meldungen im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung Nachdem 2001 95 Meldungen in mutmasslichem Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung stand, waren es 2002 noch deren 15. Sämtliche Meldungen betrafen Personen und Institutionen, die auf den so genannten «Bush-Listen» aufgeführt waren. Diese Fakten und die Tatsache, dass 2001 ein konkretes Grossereignis für die vielen Meldungen verantwortlich war, zeigt, dass die Schweiz nicht Drehscheibe der internationalen Terrorismusfinanzierung ist.
BUNDESAMT FUER POLIZEI Mediendienst
Weitere Auskünfte: Judith Voney, Chefin MROS (deutsch und englisch): 031 325 09 88 Lorenzo Gerber, stv Chef MROS (französisch und italienisch): 031 323 34 52