fedpol.ch: Ein Jahr nach der Operation Genesis: Bund und Kantone ziehen eine Zwischenbilanz
(ots)Bern, 25.07.2003. Knapp ein Jahr nach der Operation Genesis gegen Kinderpornografie läuft die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden noch auf vollen Touren. Eine Zwischenbilanz zeigt, dass die Polizei von 1046 überprüften «Landslide»-Kunden 1001 Verdächtigte zur Anzeige gebracht hat. Von den 616 Fällen, die bisher gerichtlich in erster Instanz beurteilt wurden, endeten 63 mit einer bedingten Gefängnisstrafe. 163 Bussen wurden verhängt. In sechs Fällen besteht gar ein Verdacht auf sexuelle Handlungen mit Kindern. Gegen Ende Jahr soll ein Bericht vorgelegt werden, der unter anderem aufzeigt, wo im Hinblick auf ähnliche Operationen Verbesserungen möglich sind.
Im Rahmen der landesweiten Operation Genesis wurden in den Kantonen bisher 1046 Personen überprüft, die beim Internet-Anbieter «Landslide» als Kunden registriert waren. Weitere 60 «Landslide»-Kunden konnten noch nicht überprüft werden, weil sie bislang nicht auffindbar waren. 1096 Hausdurchsuchungen fanden statt. Die Strafverfolgungsbehörden hatten enorme Datenmengen auf Computern und Disketten, in Videos und Zeitschriften zu erheben und zu analysieren.
Die Beweismittelerhebung und sicherung ist mittlerweile in allen Kantonen abgeschlossen. Die Auswertung des Materials dürfte in einzelnen Kantonen indes noch einige Zeit andauern. Für die Strafverfolgungsbehörden und die einzelnen Sachbearbeiter stellt die Auswertung einen wahren Kraftakt dar sowohl in personeller als auch in psychologischer Hinsicht.
Eine Zwischenbilanz zeigt, dass in 1001 Fällen Anzeige erhoben werden konnte. Davon haben die kantonalen Justizbehörden bislang 616 Fälle beurteilt. In 63 Fällen wurde eine bedingte Gefängnisstrafe wegen Besitzes von illegaler Pornografie ausgesprochen. 163 Bussen wurden verhängt.
In 390 Fällen musste das Verfahren eingestellt werden. Dies hauptsächlich deshalb, weil der Straftatbestand von Art. 197 Ziff 3bis StGB nicht erfüllt war. Letzterer stellt einzig den Erwerb und Besitz (hier: bewusstes Abspeichern auf Computer), nicht aber den blossen Konsum ohne eigenen Besitz (Betrachten, aber nicht bewusstes Abspeichern) von Kinderpornografie und anderer harter Pornografie unter Strafe.
490 Fälle sind noch pendent (inkl. der 60, in denen die betreffende Person bisher noch nicht aufzufinden war). In sechs dieser pendenten Fälle besteht Anlass zum Verdacht, dass die Angeschuldigten sexuelle Handlungen mit Kindern (Art. 187 StGB) vollzogen.
Experten von Bund und Kantonen arbeiten zurzeit an einer vertieften Analyse der operativen und rechtlichen Aspekte der landesweiten Aktion - eine Aktion, die in ihrem Umfang für die Schweiz bislang einzigartig ist. Die Operation gibt Gelegenheit, praxisbezogen Optimierungspotenzial bei der Zusammenarbeit von Bund und Kantonen zu identifizieren und Lehren zu ziehen für die praktische Anwendung des erst im April 2002 in Kraft gesetzten Artikels 197 Ziff 3bis StGB. Erkenntnisse und Optimierungsvorschläge sollen in einem Bericht zusammengefasst werden, der voraussichtlich gegen Ende Jahr abgeschlossen wird.
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