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HEV Schweiz

HEV Schweiz: Staatsaufgabe finanziert durch die Hauseigentümer? Nein

Zürich (ots)

Im Hinblick auf den steigenden Finanzbedarf im
Bereich Naturgefahrenprävention sucht der Bund nach Finanzquellen.
Der ordentliche Bundeshaushalt soll entlastet werden. Vorgeschlagen
ist nun unter anderem ein "Präventionsfünfer" zu Lasten der
Hauseigentümer. Damit soll die Staatsaufgabe finanzieren werden.
Die Umwetterereignisse der letzten Jahre haben massive Defizite in
der Naturgefahrenprävention offengelegt. Die Schutzbauten sind klar
ungenügend. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, den Schutz vor
Naturgefahren zu stärken und dafür in den kommenden Jahren mehr
Mittel zur Verfügung zu stellen. Aufgrund dieser prognostizierten
Zunahme des finanziellen Mittelbedarfs im Bereich der
Gefahrenprävention sucht der Bund nun nach neuen Finanzquellen. Der
ordentliche Bundeshaushalt soll entlastet werden. Die
Naturgefahrenprävention ist aber klar eine Verbundaufgabe von Bund
und Kantonen bzw. Gemeinden und somit eine Staatsaufgabe. Die
Unterstützung durch den Bund erfolgt dabei in erster Linie mittels
Subventionen.
Als Finanzquelle wird unter anderem ein Präventionsfünfer analog
des Löschfünfers vorgeschlagen. Dabei sollen über die
Versicherungsprämien bezogen auf 1'000 Franken Versicherungssumme des
Gebäudes und evt. des Mobiliars einige Rappen geleistet werden. Damit
würde ein Fond geäufnet, um die notwendigen
Naturgefahrenpräventionsmassnahmen finanzieren zu können. Die Kosten
einer eindeutigen Staatsaufgabe würden dadurch unverständlicherweise
den Hauseigentümer via Versicherungsprämie angelastet.
Einmal mehr sollen also die Hauseigentümer zur Kasse gebeten
werden. Tatsache ist jedoch, dass es die Behörden unterlassen haben,
die notwendigen Schutzmassnahmen vor Naturereignissen bereits schon
früher zu treffen. Land in Gefahrengebieten wurde eingezont und damit
den Hauseigentümern signalisiert, dass hier "Bauen" gefahrenlos -
unter Einhaltung der Bauvorschriften - möglich ist. Bis heute sind
zudem die notwendigen Gefahrenkarten noch nicht in allen Kantonen
erstellt worden. Es ist nicht akzeptabel, dass die Hauseigentümer nun
noch für die Verhinderung der Folgen der Naturextremereignisse zur
Verantwortung gezogen werden sollen. Die erforderlichen Schutzbauten
zu erstellen, bspw. Flusskorrektionen oder Hangsanierungen, ist eine
eindeutige Staatsaufgabe und deshalb auch ausschliesslich über die
Staatskasse zu finanzieren.
Der HEV Schweiz lehnt die Einführung eines Präventionsfünfers klar
ab. Der Staat soll seine Staatsaufgaben aus der Staatskasse
finanzieren.
Der Hauseigentümerverband Schweiz (www.hev-schweiz.ch) ist die
Dachorganisation der schweizerischen Hauseigentümer; der
Zusammenschluss von über 286'000 Personen. Er setzt sich auf allen
Ebenen konsequent für die Förderung und Erhaltung des Wohn-,
Wohnungs- und Grundeigentums in unserem Land ein.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür
Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

Eva Näf
Rechtskonsulentin HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20

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